Pflegegeld
Pflege­geld: Alles richtig oder falsch machen. Bild: © Syda Produc­tions | Dreamstime.com

Es ist der Pflege­grad 2, der vieles verän­dert: Menschen, die entspre­chend pflege­be­dürf­tig sind, können von Angehö­ri­gen, vertrau­ten Menschen aus der Nachbar­schaft oder einem ambulan­ten Pflege­dienst in häusli­cher Umgebung gepflegt werden.

Bei der Finan­zie­rung hilft das Pflege­geld, das den Bedürf­ti­gen laut Gesetz zusteht. Die gesetz­li­chen und priva­ten Pfege­kas­sen stellen das Pflege­geld zur freien Verfü­gung.

Je nach Lebens­um­stän­den kann es an die Bedürf­nisse angepasst werden.

Klingt gut – doch hat es auch Nachteile, gibt es Stolper­fal­len?

Was ist eigent­lich das Pflege­geld?

Das Pflege­geld ist eine Sozial­leis­tung der gesetz­li­chen oder priva­ten Pflege­ver­si­che­rung. Es wird laut Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium monat­lich an pflege­be­dürf­tige Menschen ab Pflege­grad 2 ausge­zahlt. So wie unter­schied­li­che Leistungs­an­sprü­che bei den Pflege­gra­den von 1 bis 5 bestehen, so orien­tiert sich auch die Höhe des Pflege­gel­des am Pflege­grad der Betrof­fe­nen – ausge­nom­men ist nur der Pflege­grad 1, der den Anspruch auf Pflege­geld ausschließt.

Pflege­geld: Warum lohnt es sich?

Nach Angaben des Inter­net-Portals Deutsche Senio­ren­be­treu­ung liegt für die meisten Betrof­fe­nen vor allen Dingen der entschei­dende Vorteil darin, dass sie in ihrer vertrau­ten Umgebung weiter leben können. Und dort von naheste­hen­den Perso­nen betreut und gepflegt werden.

Das Pflege­geld steht als Finanz­spritze zur freien Verfü­gung bereit.

Im Rahmen der häusli­chen Pflege kann unabhän­gig vom Pflege­geld ein Zuschuss zu wohnum­feld­ver­bes­sern­den Massnah­men gewährt werden.

Neben einigen Vortei­len, gibt es auch eine Reihe von Nachtei­len, die mit dem Pflege­geld einher­ge­hen:

  • pflege­be­dürf­tige Menschen müssen während der häusli­chen Pflege womög­lich Abstri­che bei der medizi­ni­schen Versor­gung machen
  • das ausge­zahlte Pflege­geld deckt nur einen Teil der anfal­len­den Kosten ab
  • ein oftmals beträcht­li­cher Teil der Kosten muss von den Betrof­fe­nen selbst erbracht werden
  • bei fortge­schrit­te­ner Demenz ist die Pflege zuhause oft unmög­lich
  • die häusli­che Infra­struk­tur ist ugeeig­net und muss angepasst werden
  • Angehö­rige und Freunde leiden psychisch unter der Pflege

Fazit

Pflege­be­dürf­tige Menschen ab Pflege­grad 2 können von Angehö­ri­gen, Vertrau­ten oder einem ambulan­ten Pflege­dienst in häusli­cher Umgebung gepflegt werden.

Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus (Grüne) will pflegende Angehö­rige generell finan­zi­ell besser absichern. Bevor ein Ausstieg aus dem eigenen Berufs­le­ben erwogen wird, können Pflegende zur Unter­stüt­zung zusätz­lich einen ambulan­ten Pflege­dienst engagie­ren.

Quellen: BMFSFJ, Deutsche Senio­ren­be­treu­ung