Es ist der Pflegegrad 2, der vieles verändert: Menschen, die entsprechend pflegebedürftig sind, können von Angehörigen, vertrauten Menschen aus der Nachbarschaft oder einem ambulanten Pflegedienst in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Bei der Finanzierung hilft das Pflegegeld, das den Bedürftigen laut Gesetz zusteht. Die gesetzlichen und privaten Pfegekassen stellen das Pflegegeld zur freien Verfügung.
Je nach Lebensumständen kann es an die Bedürfnisse angepasst werden.
Klingt gut – doch hat es auch Nachteile, gibt es Stolperfallen?
Was ist eigentlich das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Es wird laut Bundesgesundheitsministerium monatlich an pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 ausgezahlt. So wie unterschiedliche Leistungsansprüche bei den Pflegegraden von 1 bis 5 bestehen, so orientiert sich auch die Höhe des Pflegegeldes am Pflegegrad der Betroffenen – ausgenommen ist nur der Pflegegrad 1, der den Anspruch auf Pflegegeld ausschließt.
Pflegegeld: Warum lohnt es sich?
Nach Angaben des Internet-Portals Deutsche Seniorenbetreuung liegt für die meisten Betroffenen vor allen Dingen der entscheidende Vorteil darin, dass sie in ihrer vertrauten Umgebung weiter leben können. Und dort von nahestehenden Personen betreut und gepflegt werden.
Das Pflegegeld steht als Finanzspritze zur freien Verfügung bereit.
Im Rahmen der häuslichen Pflege kann unabhängig vom Pflegegeld ein Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Massnahmen gewährt werden.
Neben einigen Vorteilen, gibt es auch eine Reihe von Nachteilen, die mit dem Pflegegeld einhergehen:
- pflegebedürftige Menschen müssen während der häuslichen Pflege womöglich Abstriche bei der medizinischen Versorgung machen
- das ausgezahlte Pflegegeld deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten ab
- ein oftmals beträchtlicher Teil der Kosten muss von den Betroffenen selbst erbracht werden
- bei fortgeschrittener Demenz ist die Pflege zuhause oft unmöglich
- die häusliche Infrastruktur ist ugeeignet und muss angepasst werden
- Angehörige und Freunde leiden psychisch unter der Pflege
Fazit
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 können von Angehörigen, Vertrauten oder einem ambulanten Pflegedienst in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will pflegende Angehörige generell finanziell besser absichern. Bevor ein Ausstieg aus dem eigenen Berufsleben erwogen wird, können Pflegende zur Unterstützung zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst engagieren.
Quellen: BMFSFJ, Deutsche Seniorenbetreuung