Pflegegeld
Belegen muss die pflege­be­dürf­tige Person bei der Pflege­kasse nicht, wofür das Geld letzt­end­lich einge­setzt wird. Bild: © Hye Jin Kang | Dreamstime.com

Pflege­be­dürf­tige ab Pflege­grad 2 bekom­men Pflege­geld, wenn sie zu Hause vollum­fäng­lich versorgt werden können.

Mit der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung sollen sie sich bei den sie betreu­en­den Angehö­ri­gen, Freun­den oder ehren­amt­li­chen Helfern mit einem kleinen Obulus erkennt­lich zeigen können.

Pflege­geld in 2025 wird erhöht

2024 gibt es – je nach Pflege­grad – von 332 bis zu 947 Euro. 2025 werden die Beträge um 4,5 Prozent erhöht, das wären dann 347 bis 990 Euro und damit 15 bis 43 Euro mehr.

So steigen die Gelder im Jahr 2025:

  • Pflege­grad 1 – kein Anspruch
  • Pflege­grad 2 – von 332 Euro auf 347 Euro
  • Pflege­grad 3 – von 573 Euro auf 599 Euro
  • Pflege­grad 4 – von 765 Euro auf 799 Euro
  • Pflege­grad 5 – von 947 Euro auf 990 Euro

Das Pflege­geld wird von der Pflege­ver­si­che­rung ausge­zahlt. Belegen muss die pflege­be­dürf­tige Person bei der Pflege­kasse nicht, wofür das Geld letzt­end­lich einge­setzt wurde. „Sie kann über die Verwen­dung des Pflege­gel­des frei verfü­gen“, erklärt das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium auf seiner Homepage. Die Versor­gung muss aber in jedem Falle sicher­ge­stellt sein.

Ob dies so ist, wird durch regel­mä­ßige Beratungs­be­su­che überprüft.

2028 weitere Erhöhung geplant

Die Erhöhung des Pflege­gel­des zum 1. Januar 2025 ist nach dem Pflege­un­ter­stüt­zungs- und Entlas­tungs­ge­setz geregelt.

Es sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflege­grad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen. In welcher Höhe soll wie 2025 „in Anleh­nung an die Preis­ent­wick­lung“ festge­legt werden.

Quelle: Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit