Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bekommen Pflegegeld, wenn sie zu Hause vollumfänglich versorgt werden können.
Mit der finanziellen Unterstützung sollen sie sich bei den sie betreuenden Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern mit einem kleinen Obulus erkenntlich zeigen können.
Pflegegeld in 2025 wird erhöht
2024 gibt es – je nach Pflegegrad – von 332 bis zu 947 Euro. 2025 werden die Beträge um 4,5 Prozent erhöht, das wären dann 347 bis 990 Euro und damit 15 bis 43 Euro mehr.
So steigen die Gelder im Jahr 2025:
- Pflegegrad 1 – kein Anspruch
- Pflegegrad 2 – von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3 – von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4 – von 765 Euro auf 799 Euro
- Pflegegrad 5 – von 947 Euro auf 990 Euro
Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung ausgezahlt. Belegen muss die pflegebedürftige Person bei der Pflegekasse nicht, wofür das Geld letztendlich eingesetzt wurde. „Sie kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage. Die Versorgung muss aber in jedem Falle sichergestellt sein.
Ob dies so ist, wird durch regelmäßige Beratungsbesuche überprüft.
2028 weitere Erhöhung geplant
Die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2025 ist nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt.
Es sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflegegrad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen. In welcher Höhe soll wie 2025 „in Anlehnung an die Preisentwicklung“ festgelegt werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit