Erwerb des Berufstitels
Um sich offiziell Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen zu dürfen, ist eine staatliche Erlaubnis gemäß § 2 PflBG erforderlich, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Diese Bedingungen umfassen:
- Die erfolgreiche Absolvierung einer beruflichen pflegerischen Ausbildung oder eine entsprechende hochschulische Ausbildung,
- das Bestehen der damit verknüpften staatlichen Abschlussprüfung,
- die Zuverlässigkeit in der Berufsausübung als Pflegefachperson,
- die gesundheitliche Eignung sowie
- ausreichende Deutschkenntnisse – mindestens B2-Niveau
Verlust des Berufstitels
Der Verlust des Berufstitels kann unter bestimmten Umständen eintreten. Die Widerrufsgründe und der damit verbundene Wegfall der Erlaubnisurkunde, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu führen, ist in § 3 Absatz 2 PflBG geregelt. Mithin kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden, wenn beispielsweise schwerwiegende Krankheiten bei der Pflegefachperson festgestellt werden, oder es zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Übergriffen gegenüber Patienten und Bewohner gekommen ist.
Fallbeispiel eines tätlichen Angriffs
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte einen solchen Fall zur Beurteilung vorliegen. In der Entscheidung vom 30. Juni 2020 wurde einer Krankenpflegeperson wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung an einer 84-jährigen Patientin zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt.
Im anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, in welchem der Pflegefachperson die Berufsbezeichnung entzogen wurde, stellte dieses fest:
Wer den zu pflegenden Menschen nur als bloßes Objekt pflegerischer Leistungen behandelt, ihn verbal einschüchtert, sogar vorsätzlich körperlich attackiert, verstößt gegen zentrale Berufspflichten in der Pflege. Die Entscheidung der Richter wurde auch noch von der Tatsache unterstützt, dass vonseiten der Krankenpflegeperson in dem Verfahren auch keinerlei Einsicht erkennbar war, fehlerhaft gehandelt zu haben. Die Gesamtbeurteilung ergab, dass der Krankenpflegefachperson das Tragen der Berufsbezeichnung untersagt werden musste. Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg.
Welche Folgen hat der Entzug der Berufsbezeichnung
Ein solcher Entzug ist nicht nur ein schwerer Schlag für die betroffene Person, sondern kann auch weitreichende Konsequenzen für deren berufliche Zukunft haben. Der betroffenen Pflegefachperson kann durch den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ die Tätigkeit als Pflegefachperson nicht mehr ausüben.
Ihr ist aber nicht der gesamte Arbeitsmarkt und auch nicht der gesamte Arbeitsmarkt in der Pflegebranche verschlossen. Denn der Entzug der Berufsbezeichnung ist nicht zu vergleichen mit dem Entzug der ärztlichen Approbation. Will man verhindern, dass bei Vorliegen entsprechender Straftaten ein Tätigwerden in pflegerischem Umfeld vollumfänglich untersagt wird, bleibt einem nur das Verhängen eines Berufsverbotes gemäß § 70 StGB.
Denn: Bei einem bloßen Entzug der Berufsbezeichnung könnte die Pflegekraft weiterhin im pflegerischen Bereich tätig sein, und zwar in diesen Bereichen, in welchen die Voraussetzungen einer Pflegefachperson nicht gefordert werden. Dies hätte natürlich erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.
FAQ
Unter welchen Bedingungen kann der Berufstitel Pflegefachfrau / Pflegefachmann entzogen werden?
Der Titel kann entzogen werden, wenn die Person sich eines Verhaltens schuldig macht, das die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs zeigt, gesundheitlich ungeeignet ist oder bei strafrechtlichen Verurteilungen.
Ist der Entzug des Berufstitels endgültig?
Der Entzug kann je nach Umstand vorübergehend oder dauerhaft sein. In manchen Fällen ist eine Wiedererlangung möglich, wenn die Gründe für den Entzug nicht mehr bestehen.
Welche Auswirkungen hat der Verlust des Berufstitels Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Der Verlust des Titels kann die berufliche Praxis und die Karrierechancen der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein und entsprechend verantwortungsvoll im Berufsleben zu handeln.
Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Aspekte des Berufstitels in der Pflege und soll das Bewusstsein für die Bedeutung und den Wert dieser Anerkennung stärken. Durch den Entzug ist aber nicht der gesamte Arbeitsmarkt und auch nicht der gesamte Arbeitsmarkt in der Pflegebranche verschlossen. Denn bei einem bloßen Entzug der Berufsbezeichnung könnte die Pflegekraft weiterhin im pflegerischen Bereich tätig sein, und zwar in diesen Bereichen, in welchen die Voraussetzungen einer Pflegefachperson nicht gefordert werden.