Rechtsdepesche: Aktuell scheint wieder Bewegung in das Thema „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ gekommen zu sein…
Prof. Dr. Volker Großkopf: In der Tat. In der jüngsten Vergangenheit sind eine Reihe von Projekten durchgeführt worden, die sich mit der Verschlankung der Pflegedokumentation auseinandergesetzt haben.
Rechtsdepesche: Frühere Projekte haben bislang jedoch nur begrenzten Erfolg aufgewiesen – meist standen Rechtsfragen als Hindernis im Wege.
Großkopf: Als Haftungsrechtler kann ich allen Reduzierungsbestrebungen nur dann einen Erfolg bescheinigen, wenn das jeweilige Entbürokratisierungsmodell sich auch als gerichtsfest erweist. Das war nicht immer der Fall. Ich erinnere mich zum Beispiel an den bayerischen Entbürokratisierungsansatz für den stationären Pflegebereich vor etwa zehn Jahren, der eine haftungsrechtliche Überfrachtung der Pflegefachkräfte vorsah.
Rechtsdepesche: Gibt es weitere Rechtsaspekte die von Bedeutung sind?
Großkopf: Ja, neben den zivilrechtlichen Fragen des Schadensersatzes müssen sich alle Bemühungen auch an den Maßstäben des Sozialversicherungsrechts messen lassen. Hier muss zunächst dem Thema „Qualitätssicherung“ unter pflegewissenschaftlichen Aspekten Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das heißt: anhand der Datenlage muss erkennbar sein, ob in der jeweiligen Pflegesituation Pflege- oder medizinische Behandlungsmaßnahmen bei der betroffenen Person vorgenommen werden müssen, welche Maßnahme wann zu ergreifen ist und wer sie schließlich durchzuführen hat.
Rechtsdepesche: Gibt es noch weitere, einschränkende Faktoren?
Großkopf: Ja, die gibt es. Seit geraumer Zeit sind zentrale Begriffe des Sozialrechts in der politischen Diskussion. Beispielhaft möchte ich hier nur den Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Abgrenzung zur Behandlungspflege nennen. Werden diese Begriffe vom Gesetzgeber neu interpretiert, wirkt sich dies natürlich unmittelbar auch auf das Dokumentationsgeschehen aus. Wir dürfen nicht vergessen, dass ein Teil der Dokumentation alleine aus abrechnungstechnischen Gründen vollzogen wird.
Rechtsdepesche: Was können unsere Leser Ihrer Meinung nach in Sachen Dokumentation erwarten?
Großkopf: Ich glaube nicht, dass sich der Umfang der Dokumentation in naher Zukunft wesentlich verändern wird. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass durch den Einsatz neuer Technologien eine effizientere Form der Dokumentation gefunden werden kann, die es den professionell Handelnden ermöglicht, Zeitressourcen zur Versorgung der Pflegebedürftigen wieder zurück zu gewinnen.
Das Interview führte Michael Schanz.