Im Urteil vom 5. Februar 2018 (Az.: 18KLs 2/17) der 18. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf wurden neun Angeklagte je zu einer Haftstrafe zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Der Grund: Gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. gewerbsmäßige Geldwäsche.
Als Bande haben die Angeklagten in den Jahren zwischen 2008 und 2016 Pflegedienstleistungen bei Krankenkassen und dem Amt für soziale Sicherung der Städte Düsseldorf und Neuss abgerechnet, obwohl sie tatsächlich nie oder nur teilweise erbracht worden sind. Dazu haben sie die Leistungsnachweise gefälscht oder entsprechend angepasst und die Patienten waren offenbar ebenso Teil des Spiels. Statt der eigentlichen pflegerischen Leistung haben sie Geld oder andere Leistungen erhalten, wie Putzdienste, Maniküren oder Pediküren.
Mit dem finanziellen Ertrag wurden die Schwarzgelder und Bestechungsgelder an Pflegekräfte und Ärzte bezahlt, den Rest haben sich die Bandenmitglieder selbst in die Tasche gesteckt. Der Gesamtschaden wird auf ungefähr 4,7 Millionen Euro geschätzt.
Hohe kriminelle Energie
Da keine starken Kontrollen erfolgten, sei es den Tätern erleichtert worden den Abrechnungsbetrug zu begehen. Dass die Angeklagten ihr Treiben über einen so langen Zeitraum fortsetzten, wirkte sich wegen dieser hochkriminellen Energie strafschärfend aus. Fünf der neun Angeklagten hatten allerdings ein Geständnis abgelegt, was ihnen widerum strafmildernd zugute kam. Insgesamt sind die Länge der Haftstrafen sowie der jeweils angeordnete Wertersatz bei den neun Angeklagten unterschiedlich ausgefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Höhe des Wertersatzes beträgt in seinem Fall knapp eine halbe Million Euro.
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
Quelle: LG Düsseldorf