Bereits drei Bundes­län­der – Schles­wig-Holstein, Nieder­sach­sen und Rhein­land-Pfalz – verfü­gen über eine Pflege­be­ru­fe­kam­mer und auch in anderen Ländern wird das Thema „Pflege­kam­mer ja oder nein“ stets disku­tiert. Eine Pflege­be­ru­fe­kam­mer stellt eine Form der Selbst­ver­wal­tung dar und soll als Inter­es­sen­ver­tre­tung die Belange aller Pflege­fach­per­so­nen vertre­ten.

Alter­na­tive zur Pflege­be­ru­fe­kam­mer

Für ein anderes Modell hat sich Bayern mit der „Verei­ni­gung der Pflegen­den“ entschie­den. Befür­wor­ter sehen in diesem Konzept den Vorteil, dass Pflege­kräfte nicht mit Pflicht­bei­trä­gen belas­tet werden. Genau darin sehen Kriti­ker hinge­gen – vor allem aus Richtung der Pflege­ver­bände – einen Nachteil, da die Verei­ni­gung durch die alter­na­tive Finan­zie­rung durch Arbeit­ge­ber und andere Organi­sa­tio­nen keine echte Inter­es­sen­ver­tre­tung darstelle.

Um über das Aufga­ben­feld einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer aufzu­klä­ren, hat der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) ein Erklär­vi­deo veröf­fent­licht, in dem das Konzept einer solchen Kammer kurz und knapp darge­legt wird.