Bereits drei Bundesländer – Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – verfügen über eine Pflegeberufekammer und auch in anderen Ländern wird das Thema „Pflegekammer ja oder nein“ stets diskutiert. Eine Pflegeberufekammer stellt eine Form der Selbstverwaltung dar und soll als Interessenvertretung die Belange aller Pflegefachpersonen vertreten.
Alternative zur Pflegeberufekammer
Für ein anderes Modell hat sich Bayern mit der „Vereinigung der Pflegenden“ entschieden. Befürworter sehen in diesem Konzept den Vorteil, dass Pflegekräfte nicht mit Pflichtbeiträgen belastet werden. Genau darin sehen Kritiker hingegen – vor allem aus Richtung der Pflegeverbände – einen Nachteil, da die Vereinigung durch die alternative Finanzierung durch Arbeitgeber und andere Organisationen keine echte Interessenvertretung darstelle.
Um über das Aufgabenfeld einer Pflegeberufekammer aufzuklären, hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ein Erklärvideo veröffentlicht, in dem das Konzept einer solchen Kammer kurz und knapp dargelegt wird.