Pflegebedürftigkeitsbegriff sollt überarbeitet werden
Der Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff steht schon lange zur Überar­bei­tung an. Bild: © Katar­zyna Bialasie­wicz | Dreamstime.com

Der Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff, gegen­wär­tig formu­liert in § 14 SGB XI, stellt die wesent­lichste Kompo­nente in dem norma­ti­ven Konstrukt der sozia­len Pflege­ver­si­che­rung dar.

Gleich­zei­tig gilt dieser Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff in der Öffent­lich­keit und unter Exper­ten als beson­ders umstrit­ten: Zu eng, zu verrich­tungs­be­zo­gen, zu einsei­tig auf körper­li­che Gebre­chen ausge­legt, zu geringe Berück­sich­ti­gung der sozia­len Teilhabe und der Kommu­ni­ka­tion – das sind nur einige der zahlrei­chen Kritik­punkte, die im Übrigen auch für das mit dem Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff verbun­dene Begut­ach­tungs­in­stru­ment gelten.

Überar­bei­tung des Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griffs schon lange in der Pipline

Mit dem am 11. Novem­ber 2005 zwischen CDU/CSU und SPD geschlos­se­nen Koali­ti­ons­ver­trag hatte die Politik auf die Kritik reagiert und eine mittel­fris­tige Überar­bei­tung des Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griffs in Aussicht gestellt. Dieser neue Begriff sollte unter anderem für eine gerech­tere Gestal­tung des beson­de­ren Hilfe- und Betreu­ungs­be­darfs von beispiels­weise Demenz­kran­ken sorgen und die aktuel­len Erkennt­nisse der Pflege­wis­sen­schaf­ten berück­sich­ti­gen.

2009 legte ein vom Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium (BMG) zur Überprü­fung des Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griffs einbe­ru­fe­nes Exper­ten­gre­mium nach rund dreijäh­ri­ger Beratung einen Umset­zungs­be­richt vor.

Um die in dem Bericht aufge­wor­fe­nen Frage­stel­lun­gen, insbe­son­dere zur Praxis­taug­lich­keit des „Neuen Begut­ach­tungs­as­sess­ments“ (NBA, auch: Neues Begut­ach­tungs­in­stru­ment) zu klären, instal­lierte das BMG 2012 ein weite­res Exper­ten­gre­mium. Dieses übergab am 27. Juni 2013 seinen „Bericht zur konkre­ten Ausge­stal­tung des Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griffs“ an das BMG.

Zwei Exper­ten­grup­pen und viele Jahre später

Im vergan­ge­nen Jahr hat nun der amtie­rende Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe (CDU) Grünes Licht für zwei Erpro­bungs­stu­dien gegeben.

Mit der „Prakti­ka­bi­li­täts­stu­die zur Einfüh­rung des neuen Begut­ach­tungs­as­sess­ments (NBA) zur Feststel­lung der Pflege­be­dürf­tig­keit nach dem SGB XI“ sollten mögli­che Probleme bei der Begut­ach­tung frühzei­tig aufge­deckt werden, damit gegebe­nen­falls notwen­dige Änderun­gen und Anpas­sun­gen bereits vor der Einfüh­rung des neuen Begriffs vorge­nom­men werden können.

Diese Studie wurde vom Medizi­ni­schen Dienst des GKV-Spitzen­ver­ban­des in Essen unter Betei­li­gung der Hochschule für Gesund­heit in Bochum durch­ge­führt. Die Stich­probe im Projekt umfasste insge­samt 2.000 pflege­be­dürf­tige Menschen in ganz Deutsch­land, bei denen eine Begut­ach­tung nach dem neuen und dem derzeit gülti­gen Verfah­ren durch­ge­führt wurde.

Evalua­tion des NBA in statio­nä­ren Einrich­tun­gen

Paral­lel dazu wurde die Studie „Evalua­tion des NBA – Erfas­sung von Versor­gungs­auf­wen­dun­gen in statio­nä­ren Einrich­tun­gen“ durch­ge­führt. Diese sollte Hinweise für künftige Leistungs­hö­hen je Pflege­grad in Abhän­gig­keit vom Pflege­auf­wand ermit­teln.

Bei der von der Univer­si­tät Bremen unter Betei­li­gung der Hochschule für angewandte Wissen­schaf­ten in Wolfs­burg durch­ge­führ­ten Studie wurde in Zusam­men­ar­beit mit den Medizi­ni­schen Diens­ten der Kranken­kas­sen bundes­weit in rund 40 Pflege­hei­men bei knapp 1.600 Perso­nen erfasst, welche Leistun­gen sie heute bekom­men und welche Leistun­gen und welchen Pflege­grad sie nach dem NBA bekom­men würden.

Disku­tiert, erprobt und bewer­tet: Der neue Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff sollte jetzt kommen

Beide Studie sind inzwi­schen fertig­ge­stellt und wurden dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium überge­ben. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzen­ver­ban­des: „Die wissen­schaft­li­che Basis ist geschaf­fen und die fachli­chen Vorar­bei­ten sind abgeschlos­sen. Jetzt kann der Gesetz­ent­wurf zügig kommen.“

Die Chancen stehen dafür grund­sätz­lich gut – das Bundes­ka­bi­nett hat Ende April eine Vorzieh­re­ge­lung zum Pflege­stär­kungs­ge­setz II beschlos­sen. Durch das Pflege­stär­kungs­ge­setz II soll noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode der neuer Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff und das neue Begut­ach­tungs­sys­tem einge­führt werden. Mit einem Inkraft­tre­ten ist jedoch nicht vor 2017 zu rechnen.