Laut Business Insider kann die berufsbezogene Impfpflicht in der Pflege nicht zum Stichtag 16. März umgesetzt werden. Das bedeutet, dass ungeimpfte Mitarbeiter auch nach dem Stichtag erstmal weiter arbeiten können – weil das Gesundheitsamt den Kontrollen „weder personell noch fachlich“ gewachsen sei.
Schon länger wird die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht diskutiert. Die Mitte Dezember beschlossene Regelung soll am 16. März in Kraft treten. Die Umsetzung soll durch die Gesundheitsämter erfolgen. Für Pflegende bedeutet das: Sie müssen ab dem Stichtag ihren Impfstatus (oder ein Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist) dem Arbeitgeber vorlegen. Dieser muss dann bei fehlendem Nachweis das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen, dass ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verhängen kann.
Gesundheitsämter am Limit
Damit kommt ein großer Kontrollaufwand auf die Ämter zu. Allerdings arbeiten diese schon seit einiger Zeit am Limit. Die Kontakt-Nachverfolgung der Corona-Infektionen bindet alle Kapazitäten. Zudem wurde den Gesundheitsämtern dieses Jahr im Vergleich zu 2021 weniger Hilfspersonal bewilligt.
Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium das erste Mal eingeräumt, dass die konsequente Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen nicht geleistet werden kann. Statt dessen dürfen auch ungeimpfte Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden, bis das zuständige Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausspricht. Damit gilt die Pflege-Impfpflicht de facto nur bei Neueinstellungen: Pflegende, die sich auf eine neue Stelle bewerben, müssen den Impfnachweis vorlegen.
Pflege-Impfpflicht sinnvoll?
Kommunen, Länder und Verbände weisen schon seit einiger Zeit darauf hin, wie wichtig eine klare und eindeutige Umsetzung ist. Sie wünschen sich klare Vorgaben seitens der Regierung, auch, um sicherzustellen, dass die Pflege-Impfpflicht in allen Ländern und Einrichtungen identisch gehandhabt wird.
In der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern am 31. Januar präsentierte das Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag, der das Problem der klaren Umsetzung regeln soll. Ein neues Meldesytem für ein flächendeckendes Impfquoten-Monitoring soll eingeführt werden, um die Impfquoten in betroffenen Einrichtungen zu erfassen. Bei einem unterdurchschnittlichen Ergebnis sollen dann die Länder gezielte Impfangebote durch mobile Impfteams stellen.
Hoffentlich kann die Regierung hier schnell Klarheit schaffen. Denn die Einführung der Pflege-Impfpflicht war umstritten genug. Wenn das Bundesgesundheitsministerium seine Glaubwürdigkeit behalten will, darf die Impfpflicht nicht an fehlender Umsetzbarkeit scheitern.