Impfpflicht
Was auch immer die Ampel sendet – sie wird heftig kriti­siert für ihre Gesund­heits­po­li­tik bisher

Am letzten Donners­tag hatte die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz eine einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht für die Pflege beschlos­sen. Inzwi­schen hat das Bundes­mi­nis­te­rium einen Vorschlag zur Umset­zung der Pflege-Impfpflicht vorge­legt (Rechts­de­pe­sche berich­tete). Die Regelung soll ab 1. Januar in Kraft treten und bietet allen, die in Pflege­ein­rich­tung tätig sind, bis zum 31. März die Möglich­keit, ihre Impfung nachzu­ho­len. Ab diesem Datum bestünde dann eine Nachweis­pflicht für die Corona-Impfung.

Bundes­ärz­te­kam­mer: Impfpflicht zum Jahres­wech­sel nicht ausrei­chend

Der Vorschlag ist noch nicht final, da gibt es schon die erste Kritik. Klaus Reinhardt, Präsi­dent der Bundes­ärz­te­kam­mer, sprach sich gegen­über dem Handels­blatt für eine schnel­lere Umset­zung aus. Seiner Vorstel­lung nach sollte die Impfpflicht ab Anfang Dezem­ber gelten. Auch die Übergangs­zeit von drei Monaten ist in seinen Augen zu lang. Hier seien zwei Monate ausrei­chend.

Unabhän­gig von der prakti­schen Umset­zung hat die Pflege-Impfpflicht inzwi­schen viele Fürspre­cher. Denn nur so können vulnerable Gruppen geschützt werden. In den vergan­ge­nen Monaten kam es immer wieder zu COVID-19-Ausbrü­chen in Pflege­hei­men. Nach einem Ausbruch in einem Alten­heim am Werbel­lin­see starben 16 Menschen (Stand 9.11.). Die Staats­an­walt­schaft Frankfurt/Oder ermit­telt laut einer Meldung von rbb24 gegen den Heimbe­trei­ber wegen des Verdachts auf fahrläs­sige Tötung.

In anderen Berufen ist die Impfpflicht schon da: Für die Solda­tin­nen und Solda­ten der Bundes­wehr hat Noch-Vertei­di­gungs­mi­nis­te­rin Annegret Kramp-Karren­bauer (CDU) eine sogenannte Duldungs­pflicht für die Impfung gegen COVID-19 beschlos­sen.

Wider­spruch aus den Bundes­län­dern

Unabhän­gig von der Pflege-Impfpflicht hatte die Ampel in der vergan­ge­nen Woche eine tägli­che Testpflicht in Heimen beschlos­sen. Diese soll für alle Beschäf­tig­ten und Besucher gelten, unabhän­gig vom Impfsta­tus. Die Regelung hat bereits zu Wider­spruch aus den Ländern geführt: Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz verlangt eine Korrek­tur aufgrund „unzumut­ba­ren Belas­tun­gen der durch die Pande­mie ohnehin schon belas­te­ten Berei­che.“ Das tägli­che Testen vollstän­dig Immuni­sier­ter sei unnötig und würde bis zur Korrek­tur der Regelung für vollstän­dig Geimpfte nicht angewen­det, heißt es in ihrem Beschluss.

Diese Einstel­lung wird von der Deutschen Stiftung für Patien­ten­schutz scharf kriti­siert. Vorstand Eugen Brysch bezeich­nete die Ausset­zung der Testpflicht durch die Länder im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur als Rechts­bruch. „Dabei ist genau hier die Hälfte der COVID-19-Verstor­be­nen zu bekla­gen“, sagte Brysch. „Wann endlich begrei­fen die Gesund­heits­mi­nis­ter, dass Impfen vornehm­lich einen selbst schützt und Testen vornehm­lich andere?“

Klini­ken und Ärzte laufen Sturm gegen Testpflicht

Klini­ken und Ärzte fordern die mit der Änderung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes beschlos­sene erwei­terte Testpflicht wieder auszu­set­zen. „Die vorge­se­hene tägli­che Testung aller geimpf­ten Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter im Kranken­haus ist praktisch nicht umsetz­bar und führt zu einer untrag­ba­ren Belas­tung“, kriti­siert DKG-Vorstands­chef Gerald Gaß. Die tägli­che Testung für ungeimpfte Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter sei selbst­ver­ständ­lich und werde von den Klini­ken umgesetzt. Für geimpfte und genesene Beschäf­tigte seien zwei Tests pro Woche eine völlig ausrei­chende präven­tive Vorge­hens­weise, die so in den meisten Klini­ken bereits umgesetzt wird, so Gaß.

Auch die gesetz­li­che Neure­ge­lung, wonach Kranken­häu­ser verpflich­tet sind, Besuchern Tests anzubie­ten, lehnt die DKG ab. Diese Regelung werde praktisch zu Besuchs­ver­bo­ten führen. „Die Besucher müssen ihre Tests selbst­stän­dig organi­sie­ren und mitbrin­gen. Wir empfeh­len den Klini­ken deshalb ab sofort, alle Besucher abzuwei­sen, die keinen negati­ven Test vorwei­sen können“, so Gaß.

Auch die Bundes­ärz­te­kam­mer fordert Korrek­tu­ren am geänder­ten Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. „Es ist völlig unver­ständ­lich und medizi­nisch nicht nachvoll­zieh­bar, warum dreifach geimpfte Teams einer Praxis täglich getes­tet werden sollen“, heißt es in einem Schrei­ben der an den geschäfts­füh­ren­den Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn, an die Partei­vor­sit­zen­den der Ampel­ko­ali­tion sowie an die General­se­kre­täre und die Mitglie­der des Haupt­aus­schus­ses des Deutschen Bundes­ta­ges.