Das seien gut zwei Prozent der Beschäftigten in der Pflege insgesamt – 3.000 mehr als üblich.
Die Gründe, warum sich diese Menschen an die Arbeitsagenturen wenden, seien unterschiedlich, hieß es von der Agentur. Sich nicht impfen lassen zu wollen, sei nur ein Aspekt. Häufig werde auch genannt, dass sie sich nicht weiter dem Risiko einer Infektion aussetzen oder aus familiären oder beruflichen Gründen neu orientieren wollten. Auch sähen sich Pflegekräfte nach rund zwei Jahren Pandemie an der Grenze der Belastbarkeit.
Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bekräftigt, dass die Versorgungssicherheit in Pflegeheimen und Krankenhäusern Priorität habe. Es gebe Einrichtungen, deren Personal eine sehr niedrige Impfquote habe. Wenn die Versorgungssicherheit dann gefährdet sei, werde kein Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter ausgesprochen. Den Erlass zur Umsetzung der Impfpflicht soll es ihren Worten nach möglichst bis 11. Februar geben.
Landkreistag Bayern: Fehlende Vorgaben bei Impfpflicht für Pfleger
Auch der Stichtag 16.März bereitet Sorgen in der Szene, gerade im Süden der Republik: Der Präsident des Bayerischen Landkreistages hat fehlende Leitlinien bei der Impfpflicht für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitswesen beklagt. „Ohne Vorgaben des Bundes zur Auslegung des Gesetzes werden die Gesundheitsämter den Vollzug nicht leisten können“, sagte der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter (CSU) in München.
Sofern nun nicht bald auch die allgemeine Impfpflicht komme, müsse das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impflicht „in jedem Fall ausgesetzt werden, zumindest bis vom Bund praktikable und unbürokratische Vollzugshinweise vorgelegt werden“.
Die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, wonach Pflegekräfte bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes weiterarbeiten könnten, verlagere die Verantwortung komplett auf die Gesundheitsämter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mache sich hier „einen schlanken Fuß“, kritisierte Bernreiter. „Zusätzliches qualifiziertes Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen ist nicht vorhanden.“ Die Ämter arbeiteten ohnehin schon seit Monaten am Limit.
Pflege: Stichtag 16.März
Am 16. März tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Impflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitarbeiter neu eingestellt werden. Für die Beschäftigten müssen die Arbeitgeber einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln.
„Je nach Anzahl von Einrichtungen und der jeweiligen Impfquote unter den Mitarbeitern in einem Landkreis sprechen wir hier von Fällen im dreistelligen Bereich, bei denen sich das Verwaltungsverfahren über Wochen hinziehen kann“, erläuterte Bernreiter. Spannende und auch anstrengende Wochen stehen bevor.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, RND