Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt Kritik gegenüber der geplanten Pflegereform seitens der Bundesregierung. Es seien „dringende gesetzliche Korrekturen“ nötig, um die finanzielle und personelle Situation in den Kliniken zu stärken.
Ein grundlegendes Problem sieht die DKG darin, dass der Personalkostenbereich der Krankenhäuser unterfinanziert bleibt. Wie die DKG darlegt, bleiben die Krankenhäuser auf Kosten von mehr als eine Milliarde Euro nur für das vergangene Jahr hängen. So wurden 2017 etwa 10.000 Fachkräfte eingestellt, was ein Kostenzuschlag für Personal von 0,6 Milliarden Euro bedeutet. Darüber hinaus müssen die Tarifsteigerungen in Höhe von 2,26 Milliarden hinzugerechnet werden. Aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen lediglich 1,19 Milliarden Euro als Ausgleich – es bleibt also eine große Finanzierungslücke für die Krankenhäuser in Bezug auf die Personalkosten, erklärt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
„Eine gute Reform wird schlecht gemacht.“
Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer
Die Reform schafft der Finanzierungslücke keine Abhilfe, da den Krankenhäusern in 2020 eine halbe Milliarde Euro weggekürzt wird. Daher müssen die Krankenhäuser die Kosten für die Verbesserungen in der Pflege selbst tragen – damit werde die Reform zur „Mogelpackung“, moniert der Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Kritisch sieht Baum zudem, dass die geplante Refinanzierung der Tarifsteigerungen nicht auch für Hebammen oder Physiotherapeuten gelten soll – aller Berufsgruppen müssten davon erfasst werden.
Mindestpersonalvorgaben: „Pi mal Daumen“
Grundsätzlich verweigern sich die Krankenhäuser Mindestpersonalvorgaben nicht, betont die DKG. Gleichwohl seien die geplanten Vorgaben etwa in der Intensivmedizin mit einem Personalschlüssel von 2:1 weder zielführend noch umsetzbar. Es seien „Pi mal Daumen Festlegungen“, die auf keiner empirischen Grundlage basieren. Krankenhausschließungen bei Nichterfüllung der Vorgaben seien inakzeptabel und dürften nicht dem Zufall überlassen werden.
Hingegen positiv bewertet die DKG die geplante Reform im Bereich der Organspende. Sowohl die Steigerung der Kostenerstattung auf ein sachgerechtes Niveau, als auch die deutlich bessere Finanzierung der Transplantationsbeauftragten seien wichtige Weichenstellungen.
Quelle: DKG