Neue Kooperationsformen versprechen mehr Patientensicherheit
Durch neue Koope­ra­ti­ons­for­men zwischen den Ärzten und Pflege­diens­ten könnte im ambulan­ten Bereich für mehr Patien­ten­si­cher­heit gesorgt werden. Bild: Vadimgozhda/Dreamstime.com

Neue Koope­ra­ti­ons­for­men zwischen den Ärzten und Pflege­diens­ten gefragt

Bereits im Jahre 2007 hat der Sachver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung und zur Entwick­lung im Gesund­heits­we­sen festge­stellt, dass die Aufga­ben­ver­tei­lung nicht immer effizi­ent und effek­tiv sei, und hat umfas­send aufein­an­der abgestimmte Konzepte für eine zielori­en­tierte Gesund­heits­ver­sor­gung im Sinne der Koope­ra­tion und Verant­wor­tung aller Akteure im Gesund­heits­we­sen aufge­stellt. Sinn einer integrier­ten Versor­gung ist vor allem, die bishe­rige Abschot­tung der einzel­nen Leistungs­be­rei­che zu überwin­den, Substi­tu­ti­ons­mög­lich­kei­ten über verschie­dene Leistungs­sek­to­ren hinweg zu nutzen und Schnitt­stel­len­pro­bleme so besser in den Griff zu bekom­men. Vor dem Hinter­grund der hausärzt­li­chen Unter­ver­sor­gung bedarf es neuer Koope­ra­ti­ons­for­men zwischen den Ärzten und Pflege­diens­ten, insbe­son­dere mit klarer Abstim­mung der jewei­li­gen Kompe­tenz und Verant­wor­tung.

Gesetz­ge­bung und Ausbil­dung hinken noch hinter­her

Hierzu ist sicher­lich das im parla­men­ta­ri­schen Verfah­ren befind­li­che Pflege­be­rufs­ge­setz mit klarer Aufga­ben­de­fi­ni­tion der Pflege­pro­fes­sion ein richti­ger Weg. Dennoch gilt es im Versor­gungs­all­tag, die Haftungs­ver­ant­wor­tung in Bezug auf die Anord­nungs- und Durch­füh­rungs­ver­ant­wor­tung zu klären. Auch muss die Ausbil­dung adäquat auf die Zusam­men­ar­beit mit anderen Berufen vorbe­rei­ten.

Hohes Haftungs­ri­siko für Ärzte und Pflege­dienste: Ferndia­gno­sen

Mit der Begrün­dung des Zeitman­gels werden oft von Ärzten telefo­ni­sche Anord­nun­gen zur Medika­tion und zu Behand­lungs­maß­nah­men an Pflegende delegiert. Diese recht­lich nicht haltbare Form der Verord­nung birgt Gefah­ren für den Patien­ten und ein großes Haftungs­ri­siko für die durch­füh­rende Pflege­fach­kraft. So kommt es in der Praxis regel­mä­ßig zu Kompe­tenz­über­schrei­tun­gen und Rechts­un­si­cher­hei­ten, die erst im Streit­fall durch die Recht­spre­chung beurteilt werden.

Fazit

Dieses Spannungs­feld der Delega­tion von Aufga­ben muss durch klare Vertrag­lich­keit bzw. Befähi­gungs­nach­weise zum Schutze der Patien­ten verein­bart werden, denn Kommu­ni­ka­ti­ons­de­fi­zite haben verhee­rende Folgen für die Patien­ten: längere Liege­dauer, Schmer­zen, Verun­si­che­rung und unnötige Verle­gun­gen.

Dabei verfol­gen beide Berufs­grup­pen, Ärzte und Pflegende, den ethischen Grund­satz, dem Patien­ten nicht zu schaden. Gemein­sam ist ihnen auch, dass die eine Berufs­gruppe ohne die andere ihren Auftrag nicht erfül­len kann. Im Mittel­punkt sämtli­cher Aktivi­tä­ten sollte der Patien­ten­an­spruch auf eine sichere Versor­gung nach den aktuel­len Erkennt­nis­sen der Wissen­schaft stehen. Dabei entspricht es der recht­li­chen Verpflich­tung, sich über neue Erkennt­nisse bis zur Grenze des Zumut­ba­ren fortzu­bil­den.

Dieser Beitrag erschien in seiner ursprüng­li­chen From erstma­lig im MedLet­ter April 2016.