Laut dem aktuel­len „Monitor Patien­ten­be­ra­tung 2017“ haben die Beratun­gen der Unabhän­gi­gen Patien­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD) im vergan­ge­nen Jahr gegen­über dem Vorjahr deutlich zugenom­men: Während 2016 noch 93.827 Beratun­gen statt­ge­fun­den haben, so zählte man im Jahr 2017 rund 155.000 durch­ge­führte Beratun­gen der UPD.

Der Monitor wurde auf einer gemein­sa­men Presse­kon­fe­renz von dem Patien­ten­be­auf­trag­ten Dr. Ralf Brauk­siepe und dem UPD-Geschäfts­füh­rer Thorben Krumwiede vorge­stellt. Die Auswer­tung gibt vor allem Einblick in die konkre­ten Problem­be­rei­che, bei denen offen­bar mehrheit­lich Unsicher­heit bei den Bürgern besteht. Zu den zentra­len Leitthe­men, die im Monitor immer wieder auftau­chen, gehören zum einen Kommu­ni­ka­ti­ons­de­fi­zite im Umgang mit Patien­ten und zum anderen die Hürde vieler Ratsu­chen­den, ihre Rechte und Ansprü­che durch­set­zen zu können.

Mangelnde Patien­ten­ori­en­tie­rung

Im Konkre­ten scheint es vor allem großen Beratungs­be­darf in Sachen Kranken­geld zu geben. Die Zahl der Beratun­gen zu diesem Thema ist von 10.193 (2016) auf 14.334 Beratun­gen im letzten Jahr angestie­gen. Probleme berei­ten hier insbe­son­dere die Konse­quen­zen, wenn der Anspruch auf Kranken­geld wegen forma­ler Lücken in der Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung fallen gelas­sen wird, heißt es in dem Bericht zu dem Monitor. Beklagt wird dabei, dass der Medizi­ni­sche Dienst der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) den Gesund­heits­zu­stand wenig patien­ten­ori­en­tiert, sondern ausschließ­lich auf Grund­lage von Akten beurteilt.

Bei Verdacht auf einen Behand­lungs­feh­ler fühlen sich viele Patien­ten oft allein gelas­sen. 5.851 Beratun­gen hat die UPD für derar­tige Anlie­gen gegeben, oftmals berich­tete man dabei von einer mangeln­den Kommu­ni­ka­tion und Infor­ma­ti­ons­gabe. Überra­schend ist, dass die Berater immer wieder erleben, dass den Ratsu­chen­den die Einsichts­rechte in die Patien­ten­akte nicht gewährt werden, obwohl das Patien­ten­rech­te­ge­setz bereits vor fünf Jahren in Kraft getre­ten ist.

Wie die UPD weiter berich­tet, scheint es auch ganz generell Defizite bezüg­lich des Zugangs zum Gesund­heits­we­sen zu geben. „Es mangelt an Orien­tie­rungs­wis­sen, aller­dings auch an quali­ta­ti­ven Infor­ma­tio­nen, die den Menschen helfen, die für sie passen­den Angebote zu finden“, heißt es.

Der Patien­ten­be­auf­tragte der Bundes­re­gie­rung kündigte an, die Ergeb­nisse für Verbes­se­rungs­maß­nah­men zu nutzen. Beispiels­weise möchte er beim Thema Beweis­erleich­te­rung für Betrof­fene eines Behand­lungs­feh­lers anset­zen. Dies stieß auch auf positive Zustim­mung bei der gesund­heits­po­li­ti­schen Spreche­rin der Grünen, Maria Klein-Schmeink. Sie hält ein Umden­ken der Union für notwen­dig, damit Opfer von Behand­lungs­feh­lern eine faire Chance vor Gericht haben. Auch ein Härte­fall­fonds müsse einge­rich­tet werden, der in ungeklärt bleiben­den Fällen die geschä­dig­ten Patien­ten entspre­chend entlas­tet.

Quelle: UPD