Laut dem aktuellen „Monitor Patientenberatung 2017“ haben die Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen: Während 2016 noch 93.827 Beratungen stattgefunden haben, so zählte man im Jahr 2017 rund 155.000 durchgeführte Beratungen der UPD.
Der Monitor wurde auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von dem Patientenbeauftragten Dr. Ralf Brauksiepe und dem UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede vorgestellt. Die Auswertung gibt vor allem Einblick in die konkreten Problembereiche, bei denen offenbar mehrheitlich Unsicherheit bei den Bürgern besteht. Zu den zentralen Leitthemen, die im Monitor immer wieder auftauchen, gehören zum einen Kommunikationsdefizite im Umgang mit Patienten und zum anderen die Hürde vieler Ratsuchenden, ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen zu können.
Mangelnde Patientenorientierung
Im Konkreten scheint es vor allem großen Beratungsbedarf in Sachen Krankengeld zu geben. Die Zahl der Beratungen zu diesem Thema ist von 10.193 (2016) auf 14.334 Beratungen im letzten Jahr angestiegen. Probleme bereiten hier insbesondere die Konsequenzen, wenn der Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Lücken in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fallen gelassen wird, heißt es in dem Bericht zu dem Monitor. Beklagt wird dabei, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Gesundheitszustand wenig patientenorientiert, sondern ausschließlich auf Grundlage von Akten beurteilt.
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler fühlen sich viele Patienten oft allein gelassen. 5.851 Beratungen hat die UPD für derartige Anliegen gegeben, oftmals berichtete man dabei von einer mangelnden Kommunikation und Informationsgabe. Überraschend ist, dass die Berater immer wieder erleben, dass den Ratsuchenden die Einsichtsrechte in die Patientenakte nicht gewährt werden, obwohl das Patientenrechtegesetz bereits vor fünf Jahren in Kraft getreten ist.
Wie die UPD weiter berichtet, scheint es auch ganz generell Defizite bezüglich des Zugangs zum Gesundheitswesen zu geben. „Es mangelt an Orientierungswissen, allerdings auch an qualitativen Informationen, die den Menschen helfen, die für sie passenden Angebote zu finden“, heißt es.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kündigte an, die Ergebnisse für Verbesserungsmaßnahmen zu nutzen. Beispielsweise möchte er beim Thema Beweiserleichterung für Betroffene eines Behandlungsfehlers ansetzen. Dies stieß auch auf positive Zustimmung bei der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink. Sie hält ein Umdenken der Union für notwendig, damit Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben. Auch ein Härtefallfonds müsse eingerichtet werden, der in ungeklärt bleibenden Fällen die geschädigten Patienten entsprechend entlastet.
Quelle: UPD