Patienten
Wenn Patien­ten einfach nicht bezah­len wollen… Bild: © Anyaberkut | Dreamstime.com

Die Themen Rechnungs­stel­lung und Forde­rungs­ma­nage­ment sind ein leidi­ges Thema. Dies gilt gerade für die Medizin- und Pflege­bran­che, in der das beson­dere Verhält­nis zum Patien­ten bzw. zum Empfän­ger der Pflege­leis­tun­gen eine starke Rolle spielt.

Bei Pflege­diens­ten geht es bei den Rechnun­gen vor allem um die zu entrich­ten­den Eigen­an­teile für die Pflege, in Arztpra­xen um die Rechnungs­stel­lung an Privat­pa­ti­en­ten – sowie um die vom Patien­ten selbst zu zahlen­den Indivi­du­el­len Gesund­heits­leis­tun­gen (IGeL).

Ein Problem ist mögli­cher­weise, dass Patien­ten oder Bewoh­ner die medizi­ni­schen bzw. pflege­ri­schen Leistun­gen in einigen Fällen als selbst­ver­ständ­lich ansehen, so dass Rechnun­gen verzö­gert oder gar nicht gezahlt werden.

Neben dem Aufwand bei ausblei­ben­den Zahlun­gen durch zusätz­li­che Korre­spon­denz und Mahnschrei­ben kann ein generell schlech­tes Zahlungs­ver­hal­ten der Patien­ten oder Betreu­ten gefähr­lich werden – nämlich dann, wenn sich für das medizi­ni­sche oder pflege­ri­sche Unter­neh­men Liqui­di­täts-Engpässe ergeben: Schließ­lich laufen die Kosten weiter, Gehäl­ter müssen gezahlt werden.

Auf immer­hin rund 15 Prozent bezif­fert die Privat­ärzt­li­che Verrech­nungs­stelle (PVS) Südwest, einer der abrech­nungs­tech­ni­schen Dienst­leis­ter für Arztpra­xen, den Anteil der Rechnun­gen, die mindes­tens einmal angemahnt werden müssen. Diese Größe kann als grober Annähe­rungs­wert für das generelle Zahlungs­ver­hal­ten von Patien­ten gesehen werden.

Ethisch-standes­recht­li­ches Problem der Behand­lungs-Verwei­ge­rung

Die Zahlungs­mo­ral von Patien­ten scheint zudem mit der allge­mei­nen konjunk­tu­rel­len Lage zu korre­lie­ren: So berich­tete die pvs-holding, die Dachge­sell­schaft der PVS-Gesell­schaf­ten von Berlin/Brandenburg/Hamburg, Nordrhein und Bayern, für das wirtschaft­lich recht gute Auswer­tungs­jahr 2013 von sinken­den Mahnquo­ten. In jünge­rer Zeit gibt es gegen­tei­lige Entwick­lun­gen zu beobach­ten (wenngleich in diesem Fall auf die Gesamt­wirt­schaft bezogen).

Wenn ein Patient oder Bewoh­ner sich beim Beglei­chen von Rechnun­gen als notorisch unzuver­läs­sig erweist, ist das angespro­chene beson­dere medizi­ni­sche / pflege­ri­sche Verhält­nis ein Hinder­nis bei der Siche­rung der Forde­run­gen: Prinzi­pi­ell wäre es möglich, die Fortfüh­rung der Behand­lung zu verwei­gern – dies wird jedoch weitge­hend aus standes­recht­li­chen und ethischen Gesichts­punk­ten abgelehnt. Diesem Schritt können im Pflege­be­reich grund­sätz­lich ähnli­che morali­sche Beden­ken entge­gen­ge­hal­ten werden.

Um auf eine Zahlung der Rechnung entge­gen­zu­wir­ken, empfiehlt sich ein mehrstu­fi­ges Vorge­hen: Sollte eine ärztli­che oder pflege­ri­sche Rechnung auch einige Tage nach Verstrei­chen des Zahlungs­ziele nicht begli­chen sein, empfiehlt sich zunächst ein freund­lich aufge­setz­tes erstes Mahnschrei­ben („Erinne­rung“), in dem die Abrech­nungs­pos­ten detail­liert aufge­führt sind.

Erst wenn die Zahlung dauer­haft offen bleibt, sollten weitere Schrei­ben folgen, in denen die Konse­quen­zen der weite­ren Zahlungs-Verwei­ge­rung – wie die Eröff­nung eines gericht­li­chen Mahnver­fah­rens – offen­ge­legt werden.

Patien­ten: Ein Gespräch wirkt oft Wunder

Neben der schrift­li­chen Korre­spon­denz kann es überra­schend gute Resul­tate liefern, telefo­nisch beim Patien­ten nachzu­ha­ken. Im Gespräch kann der Patient (bzw. Bewoh­ner) zu den Gründen für den Zahlungs­ver­zug Stellung nehmen, eine gemein­same Lösungs­mög­lich­keit wie eine Stundung oder Raten­zah­lung kann zudem bespro­chen werden.

Ist bereits ein größe­rer Vergü­tungs­an­spruch bei einem Patien­ten oder Bewoh­ner entstan­den, dessen Durch­set­zung als unsicher angese­hen wird, können moderate Abschlags- oder Teilzah­lun­gen verein­bart werden. Dabei empfiehlt es sich, genau festzu­schrei­ben, wie viele Raten, in welcher Höhe und zu welchem kalen­da­ri­schen Zeitpunkt zu zahlen sind. Natür­lich begrün­den die Versäum­nisse der Vergan­gen­heit im Hinblick auf die Fortfüh­rung der Behand­lung auch Zweifel an der künfti­gen Zahlungs­mo­ral.

Abrech­nungs­profi als Lösung

Damit Zahlungs­ver­zö­ge­run­gen und/oder Forde­rungs­aus­fälle nicht zu einem ernst­haf­ten Problem werden, könnte die Ausla­ge­rung des Rechnungs­we­sens an einen Abrech­nungs­profi – wie die angespro­che­nen ärztli­chen Verrech­nungs­stel­len – eine Lösung sein. Diese überneh­men nicht nur Rechnungs­stel­lung, Mahnwe­sen sowie das eventu­elle gericht­li­che Mahnver­fah­ren, sondern stehen auch mit Dokumen­ta­tion und der Aktua­li­tät von Gebüh­ren­zif­fern sowie andere Abrech­nungs­fak­to­ren zur Verfü­gung.

Dies hat zudem den Vorteil, dass das Thema Rechnungs­stel­lung von der ärztli­chen bzw. pflege­ri­schen Tätig­keit organi­sa­to­risch getrennt ist, was das Behand­lungs­ver­hält­nis tenden­zi­ell weniger beein­träch­tigt. Bei der Forde­rungs­ein­trei­bung durch einen Dritten sind jedoch in jedem Fall die Aspekte der Schwei­ge­pflicht zu beach­ten.

Forde­rung lässt sich komplett an Verrech­nungs­stelle abtre­ten

Hierbei gibt es drei grund­sätz­li­che Modelle: Neben der Möglich­keit, dass die Arztpra­xis bzw. der Pflege­dienst­leis­ter die Rechnung nach Bezah­lung durch den Patien­ten / Betreu­ten überwie­sen bekommt, ist es auch möglich, im Rahmen des sogenann­ten „Facto­ring“ die Forde­rung an die Verrech­nungs­stelle abzutre­ten und die Rechnungs­summe – abzüg­lich einer Provi­sion – sofort ausge­zahlt zu bekom­men.

Beim „unech­ten“ Facto­ring finan­ziert die Verrech­nungs­stelle das ärztli­che bzw. pflege­ri­sche Honorar vor, fordert es jedoch zurück, sollte die Rechnung dauer­haft unbezahlt bleiben. Beim „echten“ Facto­ring dagegen geht die Forde­rung unwider­ruf­lich an den Rechnungs-Dienst­leis­ter über, der damit auch das Ausfall­ri­siko trägt.

Fazit

Hier, zum Schluss, eine gute Nachricht: Nur bei deutlich unter einem Prozent sämtli­cher Arztrech­nun­gen kommt es zu einem gericht­li­chen Mahnver­fah­ren. Der Anteil der Rechnun­gen, die tatsäch­lich dauer­haft unbezahlt bleiben, liegt noch darun­ter.