Die SPD hebt hervor, dass der Gesetzentwurf wesentlich ihre Handschrift trug. „Das ist ein guter Tag, vor allem für schwer kranke Kinder, für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Mit den geänderten Rahmenbedingungen erreichen wir eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung ohne Aufzahlung. Ausschreibungen der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich werden konsequent an Qualitätskriterien gekoppelt und Verträge besser überwacht. Wir sind zuversichtlich, dass Leid und Sorgen beispielsweise von Stoma-Patientinnen und Patienten deutlich gemindert werden“, so Hilde Mattheis (SPD). Außerdem sei positiv zu vermerken, dass Brillenträger mit einer hohen Dioptrienzahl ihre Brille erstattet bekommen.
Gerechtigkeitslücken werden geschlossen
Der CDU/CSU ist wichtig, dass künftig selbstständig arbeitende Mütter, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, während der letzten Wochen vor und nach der Entbindung Krankengeld bekommen. Mit dem neuen Gesetz werden Gerechtigkeitslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geschlossen, so die Fraktion. Außerdem soll die Beziehung zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen flexibilisiert werden, so dass gerechtere Preise zustande kommen. Modellprojekte sollen diese Art der Abrechnung voran bringen.
vdek will Regionalkennzeichen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hebt in seiner Reaktion auf das Gesetz noch einmal das Thema des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) hervor und freut sich, dass seine Forderungen an das Gesetz weitgehend umgesetzt wurden. Um den Morbi-RSA weiterzuentwickeln, sei es aber unumgänglich die sogenannten Regionalkennzeichen einzuführen, die dann beispielsweise den Unterschied zwischen Stadt und Land verdeutlichen.
Verträge sollen bundeseinheitlich auf Qualität geprüft werden
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) meldete sich ebenfalls nach der Gesetzesverabschiedung zu Wort. Er steht auf Seiten der Medizinproduktehersteller und damit in Opposition zu den Krankenkassen. Positiv bewertet der BVMed insbesondere die zeitnahe Aktualisierung und kontinuierliche Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die verpflichtenden Qualitätskriterien für Ausschreibungen. Sinnvoll sei auch die Regelung, dass es für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, und Hilfsmittel-Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil künftig keine Ausschreibungen mehr geben soll.
Bei den nun anstehenden Diskussionen zum Vertragscontrolling sei es wichtig, bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen zu schaffen. Aus BVMed-Sicht sollten sich die Prüfungen auf die Anzahl der Versorgungsfälle und auf das versorgte Hilfsmittel und die damit verbundenen Dienstleistungen erstrecken. Zudem sei eine frühe Einbindung der Leistungserbringer und der Hersteller in die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses erforderlich, so der BVMed.
Quelle: SPD, CDU/CSU, vdek, BVMed