Bundestag, Hilfsmittel
Im Bundes­tag wurde am 16. Januar das Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz beschlos­sen. Die Reaktio­nen darauf ließen nicht lange auf sich warten. Bild: TobiasGolla/Pixabay.com

Die SPD hebt hervor, dass der Gesetz­ent­wurf wesent­lich ihre Handschrift trug. „Das ist ein guter Tag, vor allem für schwer kranke Kinder, für ältere Menschen oder Menschen mit Behin­de­run­gen. Mit den geänder­ten Rahmen­be­din­gun­gen errei­chen wir eine quali­täts­ge­si­cherte Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ohne Aufzah­lung. Ausschrei­bun­gen der Kranken­kas­sen im Hilfs­mit­tel­be­reich werden konse­quent an Quali­täts­kri­te­rien gekop­pelt und Verträge besser überwacht. Wir sind zuver­sicht­lich, dass Leid und Sorgen beispiels­weise von Stoma-Patien­tin­nen und Patien­ten deutlich gemin­dert werden“, so Hilde Mattheis (SPD). Außer­dem sei positiv zu vermer­ken, dass Brillen­trä­ger mit einer hohen Dioptrien­zahl ihre Brille erstat­tet bekom­men.

Gerech­tig­keits­lü­cken werden geschlos­sen

Der CDU/CSU ist wichtig, dass künftig selbst­stän­dig arbei­tende Mütter, die in der priva­ten Kranken­ver­si­che­rung versi­chert sind, während der letzten Wochen vor und nach der Entbin­dung Kranken­geld bekom­men. Mit dem neuen Gesetz werden Gerech­tig­keits­lü­cken in der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) und der priva­ten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) geschlos­sen, so die Fraktion. Außer­dem soll die Bezie­hung zwischen Heilmit­tel­er­brin­gern und Kranken­kas­sen flexi­bi­li­siert werden, so dass gerech­tere Preise zustande kommen. Modell­pro­jekte sollen diese Art der Abrech­nung voran bringen.

vdek will Regio­nal­kenn­zei­chen

Der Verband der Ersatz­kas­sen (vdek) hebt in seiner Reaktion auf das Gesetz noch einmal das Thema des morbi­di­täts­ori­en­tier­ten Risiko­struk­tur­aus­gleichs (Morbi-RSA) hervor und freut sich, dass seine Forde­run­gen an das Gesetz weitge­hend umgesetzt wurden. Um den Morbi-RSA weiter­zu­ent­wi­ckeln, sei es aber unumgäng­lich die sogenann­ten Regio­nal­kenn­zei­chen einzu­füh­ren, die dann beispiels­weise den Unter­schied zwischen Stadt und Land verdeut­li­chen.

Verträge sollen bundes­ein­heit­lich auf Quali­tät geprüft werden

Der Bundes­ver­band Medizin­tech­no­lo­gie (BVMed) meldete sich ebenfalls nach der Geset­zes­ver­ab­schie­dung zu Wort. Er steht auf Seiten der Medizin­pro­dukte­her­stel­ler und damit in Opposi­tion zu den Kranken­kas­sen. Positiv bewer­tet der BVMed insbe­son­dere die zeitnahe Aktua­li­sie­rung und konti­nu­ier­li­che Fortschrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses sowie die verpflich­ten­den Quali­täts­kri­te­rien für Ausschrei­bun­gen. Sinnvoll sei auch die Regelung, dass es für Hilfs­mit­tel, die für einen bestimm­ten Versi­cher­ten indivi­du­ell angefer­tigt werden, und Hilfs­mit­tel-Versor­gun­gen mit hohem Dienst­leis­tungs­an­teil künftig keine Ausschrei­bun­gen mehr geben soll.

Bei den nun anste­hen­den Diskus­sio­nen zum Vertrags­con­trol­ling sei es wichtig, bundes­ein­heit­li­che Regelun­gen zur Vergleich­bar­keit der Quali­täts­prü­fun­gen für alle Kranken­kas­sen zu schaf­fen. Aus BVMed-Sicht sollten sich die Prüfun­gen auf die Anzahl der Versor­gungs­fälle und auf das versorgte Hilfs­mit­tel und die damit verbun­de­nen Dienst­leis­tun­gen erstre­cken. Zudem sei eine frühe Einbin­dung der Leistungs­er­brin­ger und der Herstel­ler in die Fortschrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses erfor­der­lich, so der BVMed.

Quelle: SPD, CDU/CSU, vdek, BVMed