Angesichts der immer weniger werden­den Zahl an Organ­spen­den haben sich die Ärzte­kam­mern Westfa­len-Lippe (ÄKWL) und Nordrhein (ÄKNo) sowie das NRW-Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les in einer gemein­sa­men Presse­mit­tei­lung für eine Freistel­lung der Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ten von ihren Routi­ne­tä­tig­kei­ten ausge­spro­chen. „Ihr Engage­ment wird behin­dert durch hohes Arbeits­auf­kom­men und Zeitman­gel, die fehlende Akzep­tanz inner­halb des Kranken­hau­ses oder die Tatsa­che, dass sie für ihre Organ­spende-Tätig­keit nicht freige­stellt werden“, bemän­gelte ÄKWL-Präsi­dent Theodor Windhorst. Erst kürzlich wurden von der Deutschen Stiftung Organ­trans­plan­ta­tion (DSO) die Organ­spen­de­zah­len für das Jahr 2017 veröf­fent­licht und der niedrigste Stand seit 20 Jahren ausge­ru­fen.

Kammern wollen „bayeri­sche Lösung“

Sowohl Windhorst als auch Rudolf Henke, Präsi­dent der ÄKNo, plädier­ten für die „bayeri­sche Lösung“, denn in Bayern werden die Beauf­trag­ten seit vergan­ge­nem Jahr freige­stellt. Auf diese Weise können sie sich verstärkt der Zusam­men­ar­beit mit den Entnah­me­kran­ken­häu­sern, Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren und der DSO widmen. Auch Zeit für die Dokumen­ta­ti­ons­ar­beit und die Fürsorge für Angehö­rige sei dadurch gegeben. Vor allem tragen sie auch entschei­dend dazu bei, poten­zi­elle Organ­spen­der im Kranken­haus zu identi­fi­zie­ren.

Auch Neuro­lo­gen würden insbe­son­dere in den kleine­ren Häusern fehlen, die einen irrever­si­blen Hirnfunk­ti­ons­aus­fall feststel­len können, erklärte Windhorst weiter. Deshalb haben die Ärzte­kam­mern alle Neuro­lo­gen in NRW angeschrie­ben, um sie für eine konsi­liar­ärzt­li­che Tätig­keit bei der Hirntod-Diagnos­tik zu gewin­nen und so die Zahl der Neuro­lo­gen für die Organ­spende zu steigern. Die Aktion hat Wirkung gezeigt: In beiden Landes­tei­len gibt es etwa 20 Ärztin­nen und Ärzte, die insbe­son­dere den kleinen Kranken­häu­sern ohne neuro­lo­gi­sche Abtei­lung für die Feststel­lung des irrever­si­blen Hirnfunk­ti­ons­aus­falls zur Verfü­gung stehen.

Letzt­lich muss auch dafür gesorgt werden, dass die Kranken­häu­ser nicht nur perso­nell, sondern auch finan­zi­ell in die Lage kommen, die notwen­di­gen Prozesse für die Organ­spende umzuset­zen. Als weitere Maßnah­men, um dem akuten Organ­spende-Problem entge­gen­zu­wir­ken, müsste die Bevöl­ke­rung verstärkt über das Thema infor­miert werden. Auch Fortbil­dungs­maß­nah­men für Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­tragte sollten alle zwei Jahre statt­fin­den, so Windhorst.

Quelle: ÄKWL