Angesichts der immer weniger werdenden Zahl an Organspenden haben sich die Ärztekammern Westfalen-Lippe (ÄKWL) und Nordrhein (ÄKNo) sowie das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer gemeinsamen Pressemitteilung für eine Freistellung der Transplantationsbeauftragten von ihren Routinetätigkeiten ausgesprochen. „Ihr Engagement wird behindert durch hohes Arbeitsaufkommen und Zeitmangel, die fehlende Akzeptanz innerhalb des Krankenhauses oder die Tatsache, dass sie für ihre Organspende-Tätigkeit nicht freigestellt werden“, bemängelte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst. Erst kürzlich wurden von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organspendezahlen für das Jahr 2017 veröffentlicht und der niedrigste Stand seit 20 Jahren ausgerufen.
Kammern wollen „bayerische Lösung“
Sowohl Windhorst als auch Rudolf Henke, Präsident der ÄKNo, plädierten für die „bayerische Lösung“, denn in Bayern werden die Beauftragten seit vergangenem Jahr freigestellt. Auf diese Weise können sie sich verstärkt der Zusammenarbeit mit den Entnahmekrankenhäusern, Transplantationszentren und der DSO widmen. Auch Zeit für die Dokumentationsarbeit und die Fürsorge für Angehörige sei dadurch gegeben. Vor allem tragen sie auch entscheidend dazu bei, potenzielle Organspender im Krankenhaus zu identifizieren.
Auch Neurologen würden insbesondere in den kleineren Häusern fehlen, die einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellen können, erklärte Windhorst weiter. Deshalb haben die Ärztekammern alle Neurologen in NRW angeschrieben, um sie für eine konsiliarärztliche Tätigkeit bei der Hirntod-Diagnostik zu gewinnen und so die Zahl der Neurologen für die Organspende zu steigern. Die Aktion hat Wirkung gezeigt: In beiden Landesteilen gibt es etwa 20 Ärztinnen und Ärzte, die insbesondere den kleinen Krankenhäusern ohne neurologische Abteilung für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
Letztlich muss auch dafür gesorgt werden, dass die Krankenhäuser nicht nur personell, sondern auch finanziell in die Lage kommen, die notwendigen Prozesse für die Organspende umzusetzen. Als weitere Maßnahmen, um dem akuten Organspende-Problem entgegenzuwirken, müsste die Bevölkerung verstärkt über das Thema informiert werden. Auch Fortbildungsmaßnahmen für Transplantationsbeauftragte sollten alle zwei Jahre stattfinden, so Windhorst.
Quelle: ÄKWL