Organspende
Im inter­na­tio­na­len Vergleich liegt Deutsch­land bei den Organ­spen­den zurück. Bild: Jasmin777 von Pixabay

Deutsch­land inter­na­tio­nal auf hinte­ren Plätzen

Im Jahr 2024 haben deutsch­land­weit 953 Menschen nach dem Tod ihre Organe für eine Trans­plan­ta­tion bereit­ge­stellt. Das gab die Deutsche Stiftung für Organ­spende (DSO) bekannt. Im Jahr davor waren es noch 965. Deutsch­land sei mit 11,4 Spende­rin­nen und Spendern pro Million Einwoh­ner im inter­na­tio­na­len Vergleich auf den hinte­ren Plätzen.

Von den 953 Spende­rin­nen und Spendern konnten insge­samt 2.854 Organe postmor­tal entnom­men werden, die über die inter­na­tio­nale Vermitt­lungs­stelle Eurotrans­plant verteilt und dann in Deutsch­land oder im Ausland trans­plan­tiert wurden.

„Im Schnitt können drei Organe pro Spende­rin und Spender entnom­men werden“, erklärte Nadine Körner, Spreche­rin der DSO gegen­über der Rechts­de­pe­sche. Entspre­chend groß sei der Unter­schied zwischen der Zahl der Spender und der Zahl entnom­me­ner Organe.

Von den entnom­men Organen waren im vergan­ge­nen Jahr 1.391 Nieren, 785 Lebern, 315 Herzen, 290 Lungen, 71 Bauch­spei­chel­drü­sen und 2 Därme.

8.260 Menschen auf der Warte­liste

Bis zu acht Menschen könne ein Spender mit seinen Organen theore­tisch helfen, so Körner weiter. Die Nieren, das am häufigs­ten trans­plan­tierte Organ, könne beispiels­weise zwei Menschen zu Gute kommen. Aber auch die Leber könne mehre­ren Menschen trans­plan­tiert werden. Das funktio­niere durch das sogenannte „Split­ting“, ein Verfah­ren bei der die Leber auf mehrere Empfän­ger aufge­teilt werden kann.

In Deutsch­land wurden in den 43 Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren 2024 insge­samt 3.013 Spender­or­gane übertra­gen – dadurch konnte 2.092 schwer kranken Patien­tin­nen und Patien­ten gehol­fen werden. Aller­dings stehen deutsch­land­weit 8.260 Menschen auf den Warte­lis­ten.

„Die Lage der Patien­tin­nen und Patien­ten, die dringend auf eine Organ­spende warten, bleibt drama­tisch“, sagte Axel Rahmel, medizi­ni­scher Vorstand der DSO. Für viele Menschen sei die Organ­spende die einzige Chance auf ein Überle­ben. „Es ist daher eine unerträg­li­che Situa­tion, dass wir zwar die medizi­ni­schen Möglich­kei­ten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen“, so Rahmel weiter. Daher gebühre den Organ­spen­dern großer Dank und Anerken­nung.

Nur rund 15 Prozent poten­zi­el­ler Spender haben Willens­er­klä­rung

Durch den anhal­ten­den Organ­man­gel komme es auf jedes einzelne Spender­or­gan an. „Nur bei 15,3 Prozent der mögli­chen Organ­spen­der war 2024 ein schrift­li­cher Wille vorhan­den. Bei diesen lag die Einwil­li­gungs­rate bei 75,4 Prozent. Mussten die Angehö­ri­gen hinge­gen nach eigenen Wertvor­stel­lun­gen entschei­den, lag die Zustim­mungs­rate wohl aus Unsicher­heit in der belas­ten­den Situa­tion nur bei 25,4 Prozent“, erklärt Rahmel.

Die DSO appel­liert daher an die Bevöl­ke­rung, schon zu Lebzei­ten eine selbst­be­stimmte Entschei­dung zur Organ­spende zu treffen und festzu­hal­ten. Dafür gibt es drei Möglich­kei­ten:

  • Organ­spen­de­aus­weis
  • Patien­ten­ver­fü­gung
  • Digita­les Organ­spende-Regis­ter

Einfüh­rung der Wider­spruchs­lö­sung vorerst gestoppt

Für Rahmel ist es bedau­er­lich, dass die Initia­tive zur Einfüh­rung der Wider­spruchs­lö­sung durch die Neuwah­len offen­sicht­lich nicht weiter­ver­folgt wird.

Die Regelung sieht vor, dass jeder Mensch poten­zi­ell als Organ­spen­de­rin oder ‑spender gilt, sofern sie oder er nicht ausdrück­lich wider­spro­chen hat.

Ein entspre­chen­der Geset­zes­ent­wurf wurde am 5. Juli 2024 vom Bundes­rat beschlos­sen. Der Bundes­tag müsste nun über ihn abstim­men. Angesichts der Neuwah­len wird das aller­dings nicht mehr in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode gesche­hen.

Quelle: PM