Auf Basis von über 26.000 Qualitätsprüfungen durch den MDK in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten im Jahr 2016, wurde der aktuelle und fünfte MDS-Pflege-Qualitätsbericht erstellt, der als repräsentativ für die Pflege in Deutschland gilt. Untersucht wurde bei den Prüfungen die Versorgungsqualität von 175.000 pflegebedürftigen Menschen.
Mängel in Schmerzerfassung und Wundversorgung
Defizite zeigten sich insbesondere bei der Schmerzerfassung sowie bei der Wundversorgung. Um die Medikamentengabe anzupassen, müsse die Schmerzerfassung systematisch erfolgen, erklärt Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Erforderlich war sie bei 37,1 Prozent der Bewohner, sie ist allerdings bei 17,9 Prozent der Betroffenen nicht erfolgt. Die Wundversorgung erfolge bei jedem vierten Pflegebedürftigen nicht nach dem aktuellen Stand, so Pick weiter. Gerade die Druckentlastung und hygienischen Anforderungen wurden nicht korrekt umgesetzt.
Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen geht zurück
Doch auch Verbesserungen konnten durch die Prüfungen verzeichnet werden. So ist der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen auf 8,9 Prozent gegenüber dem letzten Prüfungsstand (12,5 Prozent) zurückgegangen.
Immer öfter wird auf Alternativen zurückgegriffen, wie Sensormatten als Schutz vor Stürzen oder Matratzen, die auf dem Boden platziert werden. Dies sei ein großer Fortschritt, der noch weiter fortgeführt werden müsse, so die Aussagen in der Mitteilung des MDS. Gute Einrichtungen kämen heute weitgehend ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen aus.
Auch die Dekubitusprophylaxe hat sich verbessert. Während 2013 noch in nur etwa 75 Prozent der Fälle eine Prophylaxe durch beispielsweise Lagerungswechsel oder den Einsatz von Hilfsmitteln erfolgte, so wurde sie im aktuellen Bericht in 80,7 Prozent der Fälle umgesetzt. Weitere Fortschritte zeigten sich in der Beratung bei Demenz sowie bei eingeschränkter Kontinenz.
Erstmals sind zudem Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht worden. Seit Oktober 2016 sind sie Pflicht bei den Qualitätsprüfungen. Dazu wurden bei 6.079 Pflegebedürftigen die in Rechung gestellten Leistungen überprüft. „Bei gut einem Drittel (35,2 Prozent) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast 7 Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS.
Die Ergebnisse des Berichts wurden gestern vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt.
Quelle: MDS