Diese 1,4 Millionen Dosen des Novavax-Impfstoffes sollen entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 20. Januar zuerst an Personengruppen gehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. In Nordrhein-Westfalen sollen das laut dortigem Gesundheitsministerium rund drei Viertel der Novavax-Dosen sein.
Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung.
Novavax ist der fünfte COVID-19-Impfstoff
Das Novavax-Präparat ist weder ein mRNA-Impfstoff – wie die Präparate von Biontech und Moderna – noch ein Vektor-Impfstoff wie die von Astrazeneca und Johnson & Johnson. Novavax ist ein Proteinimpfstoff. Dieser enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins von SARS-CoV‑2 bestehen. Sie sollen dafür sorgen, dass der Körper selbst mit der Produktion von Antikörpern und T‑Zellen gegen das Virus beginnt.
Zwei Dosen des Impfstoffes sind nötig
In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff nach Angaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante könnten aktuell jedoch noch nicht getroffen werden.
Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Gebraucht werden dann zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Die Europäische Arzneimittelbehörde Ema hatte im Dezember 2021 grünes Licht für das Vakzin des US-Unternehmens gegeben.
Quellen: Ständige Impfkomission, Bundesgesundheitsministerium