Notfall
Mehr Kompe­ten­zen für Notfall­sa­ni­tä­ter in Baden-Württem­berg Bild: Pixabay

Zu den neuen Kompe­ten­zen im Notfall gehört zum Beispiel das Verab­rei­chen von Schmerz­mit­teln.

„Damit gehen wir einen wichti­gen Schritt für eine bessere Notfall­ver­sor­gung“, sagt Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) in den Stutt­gar­ter Nachrich­ten. Er sieht in der neuen Regelung mehrere Vorteile:

  • Die Kompe­ten­zen der Retter werden voll ausge­schöpft
  • Die Patien­ten profi­tie­ren von der schnel­le­ren ersten Versor­gung
  • Die Notärzte werden entlas­tet

1,35 Millio­nen mal Notfall

Die Rettungs­dienste im Südwes­ten mussten im vergan­ge­nen Jahr zu rund 1,35 Millio­nen Einsät­zen ausrü­cken. Das ist ein neuer Höchst­wert. In vielen Regio­nen des südli­chen Bundes­lan­des können die Rettungs­dienste deshalb die gesetz­li­chen Vorga­ben nicht ein­halten und kommen zu häufig zu spät.

Mit der Änderung, die der Bund schon Anfang 2021 auf den Weg gebracht hatte und vom Land jetzt umge­setzt wurde, soll erste Abhilfe geschaf­fen werden. Für das Deutsche Rote Kreuz ist das ein echter Fortschritt, die Umset­zung wird dort expli­zit begrüßt.

„Jetzt dürfen unsere Leute das, was sie gelernt haben, endlich in der Praxis umset­zen. Und die Patien­ten müssen nicht mehr bei jeder Schmerz­mit­tel­gabe auf den Notarzt warten“, erklärt ein Sprecher des DRK.

Und der Minis­ter­prä­si­dent Strobl (CDU ergänzt: „Notfall­sa­ni­tä­te­rin­nen und Notfall­sa­ni­tä­ter helfen Menschen und retten Leben. Seit heute haben sie mehr Möglich­kei­ten, um den Menschen im Notfall noch schnel­ler zu helfen. Damit gehen wir den nächs­ten wichti­gen Schritt bei der Verbes­se­rung der Versor­gung der Patien­tin­nen und Patien­ten und der Optimie­rung des Rettungs­diens­tes in Baden-Württem­berg – und wir zeigen den hochqua­li­fi­zier­ten Notfall­sa­ni­tä­te­rin­nen und Notfall­sa­ni­tä­tern des Rettungs­diens­tes die beruf­li­che Anerken­nung, die sie verdient haben.“

Ob sich das auf die Motiva­tion der Beschäf­tig­ten auswir­ken wird? Jeden­falls werden die Kompe­ten­zen und beruf­li­chen Fähig­kei­ten der Notfall­sa­ni­tä­te­rin­nen und Notfall­sa­ni­tä­ter damit voll ausge­schöpft. Eine optimale Thera­pie kann sogar noch früher begin­nen und die notärzt­li­chen Ressour­cen können geziel­ter dispo­niert werden. Es bleibt abzuwar­ten, ob die neue Regelung auch in anderen Bundes­län­dern Schule machen wird.