Die SPD hat empfohlen, die Erstregistrierung der Berufsangehörigen durch die Arbeitgeber unterstützen zu lassen und diese an diesem Prozess zu beteiligen, wie es zum Beispiel auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt wurde. Damit ist auch eine zentrale Forderung des DBfK Nordwest aufgegriffen. „Das würde die Errichtungsphase der Pflegekammer enorm vereinfachen und dem Errichtungsausschuss dabei helfen, sich auf die Wahl der Vollversammlung zu konzentrieren,“ atmet DBfK Geschäftsführer Burkhardt Zieger auf. Rückendeckung bekommen die Sozialdemokraten von Bündnis90/die Grünen, die ebenso empfehlen, die Arbeitgeber bei der Erstregistrierung der Kammermitglieder zu berücksichtigen.
Ein weiterer Sitzungstermin ist absehbar
Zudem soll unter anderem geprüft werden, ob für Schülerinnen und Schüler der Pflegeberufe eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer ermöglicht werden kann. Bisher ist die Mitgliedschaft an eine abgeschlossene Pflegeausbildung gebunden. Insgesamt wird zudem deutlich, dass der Gesetzes- und Beratungsdienst keinen Widerspruch in der Pflichtmitgliedschaft für Pflegende und der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sieht.
Im aktuellen Entwurf ist allerdings noch nicht der gesamte Gesetzesentwurf vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kommentiert worden, sodass ein weiterer Sitzungstermin des Ausschusses zum Pflegekammergesetz schon jetzt absehbar ist. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes wurde im Frühjahr von der Landesregierung vorgelegt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist ein Kontrollgremium des Niedersächsischen Landtages und berät die Landesregierung hinsichtlich der Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DBfK