Die Organspenderrate geht stetig zurück. Erst Anfang des Jahres gab die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organspenderzahlen für 2017 bekannt und musste den niedrigsten Tiefstand seit 20 Jahren deklarieren.
Das Bundesgesundheitsministerium reagiert darauf mit einem Entwurf für ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ (GZSO). Mit dem Gesetz sollen insgesamt bessere Voraussetzungen in den Krankenhäusern geschaffen werden, um auf diese Weise zu erreichen, dass mehr Leben durch Organspenden gerettet werden können. Das Ministerium will mit dem Gesetz die Abläufe in Krankenhäusern, etwa bei der Erkennung von Organspendern, optimieren.
Die maßgeblichen Kernpunkte des Gesetzesentwurfs:
- Für die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten möchte man mehr Zeit einräumen. Die Bemessung richtet sich dabei nach der Anzahl der Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern.
- Transplantationsbeauftragte sollen stärker in den Beurteilungsprozess einbezogen werden, wenn es darum geht, ob ein Patient als Organspender in Frage kommt. Dazu erhalten sie uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen sowie Einsicht in die Patientenakten.
- Bessere Vergütungen für Entnahmekrankenhäuser: Eine Grundpauschale soll für die Leistungen gezahlt werden, die das Krankenhaus vor der Spendermeldung erbringt. Weitere Pauschalen für die intensivmedizinische Versorgung und Leistungen bei der Organentnahme sind vorgesehen.
- Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst soll eingerichtet werden, um mit diesem auch kleinere Krankenhäuser bei der Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsschadens zu unterstützen.
- Ein flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei der Spendererkennung und Spendermeldung soll eingeführt werden.
- Darüber hinaus soll die DSO die Transplantationsbeauftragten bei der Optimierung der Organspendeprozesse beratend zur Seite stehen.
Nähere Informationen zur Widerspruchslösung, die auch im Gespräch ist, finden Sie hier.
Bundesärztekammer zum geplanten Gesetz
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, bekräftigte den Entwurf für eine Organspendereform positiv: „Der Entwurf ist eine gute Nachricht für die Menschen auf den Wartelisten. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber endlich die strukturellen Hürden beseitigt, die für die niedrigen Organspendezahlen verantwortlich sind.“ Wie die BÄK weiter mitteilte, werde sie den Entwurf nun im Detail analysieren, um gemeinsam mit der Politik weitere Verbesserungen zu erreichen. „Das sind wir den mehr als 10.000 Menschen schuldig, die in Deutschland dringend ein Spenderorgan benötigen“, erklärte Montgomery.
Quelle: BMG, BÄK