Die Organ­spen­der­rate geht stetig zurück. Erst Anfang des Jahres gab die Deutsche Stiftung Organ­trans­plan­ta­tion (DSO) die Organ­spen­der­zah­len für 2017 bekannt und musste den niedrigs­ten Tiefstand seit 20 Jahren dekla­rie­ren.

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium reagiert darauf mit einem Entwurf für ein „Gesetz für bessere Zusam­men­ar­beit und bessere Struk­tu­ren bei der Organ­spende“ (GZSO). Mit dem Gesetz sollen insge­samt bessere Voraus­set­zun­gen in den Kranken­häu­sern geschaf­fen werden, um auf diese Weise zu errei­chen, dass mehr Leben durch Organ­spen­den geret­tet werden können. Das Minis­te­rium will mit dem Gesetz die Abläufe in Kranken­häu­sern, etwa bei der Erken­nung von Organ­spen­dern, optimie­ren.

Die maßgeb­li­chen Kernpunkte des Geset­zes­ent­wurfs:

  • Für die Aufga­ben der Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ten möchte man mehr Zeit einräu­men. Die Bemes­sung richtet sich dabei nach der Anzahl der Inten­siv­be­hand­lungs- bzw. Beatmungs­bet­ten in den Entnah­me­kran­ken­häu­sern.
  • Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­tragte sollen stärker in den Beurtei­lungs­pro­zess einbe­zo­gen werden, wenn es darum geht, ob ein Patient als Organ­spen­der in Frage kommt. Dazu erhal­ten sie unein­ge­schränk­tes Zugangs­recht zu den Inten­siv­sta­tio­nen sowie Einsicht in die Patien­ten­ak­ten.
  • Bessere Vergü­tun­gen für Entnah­me­kran­ken­häu­ser: Eine Grund­pau­schale soll für die Leistun­gen gezahlt werden, die das Kranken­haus vor der Spender­mel­dung erbringt. Weitere Pauscha­len für die inten­siv­me­di­zi­ni­sche Versor­gung und Leistun­gen bei der Organ­ent­nahme sind vorge­se­hen.
  • Ein ärztli­cher Bereit­schafts­dienst soll einge­rich­tet werden, um mit diesem auch kleinere Kranken­häu­ser bei der Feststel­lung eines irrever­si­blen Hirnfunk­ti­ons­scha­dens zu unter­stüt­zen.
  • Ein flächen­de­cken­des Berichts­sys­tem zur Quali­täts­si­che­rung bei der Spender­er­ken­nung und Spender­mel­dung soll einge­führt werden.
  • Darüber hinaus soll die DSO die Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ten bei der Optimie­rung der Organ­spen­de­pro­zesse beratend zur Seite stehen.

Nähere Infor­ma­tio­nen zur Wider­spruchs­lö­sung, die auch im Gespräch ist, finden Sie hier.

Bundes­ärz­te­kam­mer zum geplan­ten Gesetz

Der Präsi­dent der Bundes­ärz­te­kam­mer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgo­mery, bekräf­tigte den Entwurf für eine Organ­spen­de­re­form positiv: „Der Entwurf ist eine gute Nachricht für die Menschen auf den Warte­lis­ten. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetz­ge­ber endlich die struk­tu­rel­len Hürden besei­tigt, die für die niedri­gen Organ­spen­de­zah­len verant­wort­lich sind.“ Wie die BÄK weiter mitteilte, werde sie den Entwurf nun im Detail analy­sie­ren, um gemein­sam mit der Politik weitere Verbes­se­run­gen zu errei­chen. „Das sind wir den mehr als 10.000 Menschen schul­dig, die in Deutsch­land dringend ein Spender­or­gan benöti­gen“, erklärte Montgo­mery.

Quelle: BMG, BÄK