Die Vergütung freiberuflicher Hebammen regelt sich durch den Hebammenhilfe-Vertrag (§ 134a SGB V) und wird zwischen den verschiedenen Hebammen-Verbänden und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Über eine Neuregelung der Honorare für freiberufliche Hebammen wird seit vergangenem Jahr diskutiert, die ersten Sitzungen waren jedoch erfolglos. Nun konnte am Dienstag mittels des hinzugezogenen Schiedsamtes eine Entscheidung getroffen werden. Die Reaktionen seitens des GKV-Spitzenverbandes und der Hebammenverbände fallen unterschiedlich aus.
So heißt es in einer Mitteilung des GKV: „Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet.“
Die zentralen Ergebnisse
Zentrale Ergebnisse seien unter anderem die Anhebung der Honorare für alle Leistungen um mehr als 17 Prozent sowie das Hinzukommen eines dritten Vorgesprächs in der Schwangerschaft und der Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung.
Zudem sollen Hebammen ab 2018 nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können, heißt es auf der Seite des Deutschen Hebammen Verbandes. Der GKV-Spitzenverband sieht darin die Möglichkeit einer persönlicheren Betreuung. Der Deutsche Hebammen Verband hingegen glaubt, dass dies zu Engpässen in der Versorgung führen wird. Auch die Vergütungserhöhung um 17 Prozent sei zu gering bemessen, da bis 2020 keine weiteren Steigerungen mehr möglich seien. Die Attraktivität des Hebammenberufes werde dadurch deutlich reduziert.
Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. hingegen findet, dass realistische Vereinbarungen getroffen wurden, von denen viele Hebammen profitieren werden. Bis 2018 sollen nun der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände gemeinsam entsprechende Konzepte erarbeiten, um die getroffenen Neuregelungen umzusetzen.