Gegen den ehema­li­gen Kranken­pfle­ger Niels H. wurde erneut Anklage erhoben. Die Staats­an­walt­schaft Olden­burg wirft ihm vor, 97 weitere Morde an Patien­ten während seiner Tätig­keit als Kranken­pfle­ger began­gen zu haben (Az.: 5 Ks 1/18). Wie ein Sprecher des Landge­richts Olden­burg vor wenigen Tagen mitteilte, wird die Haupt­ver­hand­lung voraus­sicht­lich am 18. oder 19. Oktober begin­nen.

Für sechs Taten war Niels H. bereits in zwei Prozes­sen aus den Jahren 2006/2008 und 2014/2015 rechts­kräf­tig zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt worden. Er hatte den Patien­ten absicht­lich Medika­mente verab­reicht, die zu einem Herzkreis­lauf­ver­sa­gen führen, um sie anschlie­ßend zu reani­mie­ren. Zuletzt gab die Staats­an­walt­schaft Olden­burg im Novem­ber vergan­ge­nen Jahres bekannt, dass man von insge­samt 106 Menschen ausgeht, die Niels H. getötet haben soll, aller­dings musste für einige Fälle noch Ermitt­lun­gen und toxiko­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen abgewar­tet werden. Nun würde für 97 dieser Mordfälle Anklage erhoben. Aktuell findet im Rahmen eines Zwischen­ver­fah­rens eine Prüfung statt, ob ein hinrei­chen­der Tatver­dacht vorliegt.

Quelle: Landge­richt Olden­burg