Am 4. Dezember vergangenen Jahres hatte sich ein tragischer Fall im St.-Martini-Krankenhaus in Duderstadt (Landkreis Göttingen) zugetragen: Eine 81 Jahre alte Patientin, die sich einer Blutgefäßoperation am Bein unterzog, starb zwei Tage später, da anscheinend die Blutkonserven während einer Bluttransfusion verwechselt wurden.
Medienberichten zufolge hatte die später Verstorbene die Blutkonserve einer fast namensgleichen Patientin erhalten, die sich zeitgleich wegen einer anderen Behandlung in dem Krankenhaus aufhielt. Aufgrund des unnatürlichen Todesfalls wurde sofort die Göttinger Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die daraufhin gegen zwei behandelnde Ärzte wegen fahrlässiger Tötung ermittelt hat. Den Ärzten wurde unmittelbar nach dem Todesfall fristlos gekündigt.
Anästhesist klagt gegen seine Kündigung
Der Vorfall hat nun ein weiteres Nachspiel, denn einer der Ärzte, der als Anästhesist in dem Krankenhaus tätig war, klagt jetzt gegen seine Kündigung.
Seiner Ansicht nach könne er nicht für den Vorfall verantwortlich gemacht werden. Zum einen habe das Labor die Blutkonserven verwechselt, sodass es sich damit um ein Organisationsverschulden des Krankenhauses handele. Zum anderen macht er geltend, dass er nicht die ausdrückliche Anweisung für eine Transfusion gegeben habe.
Vor der Bluttransfusion erfolgte kein Bedside-Test
Dem wird entgegen gesetzt, dass kein sogenannter „Bedside-Test“ durchgeführt wurde, bei dem unmittelbar am Patientenbett die Blutgruppe des Patienten bestimmt wird. Dieser Test ist vor jeder Bluttransfusion obligatorisch durchzuführen und soll gerade eine mögliche Verwechslung verhindern.
Das Arbeitsgericht Göttingen wird sich diese Woche mit dem Fall auseinandersetzen.
2 Kommentare
Nach Gesetzeslage darf in Deutschland nur blutgruppengleiches Blut übertragen werden. Die Kontrolle durch Major- und Minortest sowie durch den Bedside Test als abschließenden Kontrolltest für die Kompatibilität der Konserve ist obligatorisch.ist vorgeschrieben. Bei sachgerechtem Handling und kompetentem Ablesen der Teststreifen ist eine Verwechselung fast ausgeschlossen. Das Unglück ist fahrlässig und wird wohl auch so von der Justiz eingestuft werden.
Kein Bedside-Test? Aua!