Mordanklage
Mit einem Messer soll die Pflege­hel­fe­rin getötet haben

Die Angeschul­digte sei hinrei­chend verdäch­tig, am 28. April 2021 fünf schutz­lose Bewoh­ner der Einrich­tung in einer Tötungs­ab­sicht angegrif­fen zu haben, teilte die Behörde in Potsdam mit. Der Frau werde zur Last gelegt, vier Menschen mit Behin­de­run­gen heimtü­ckisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeb­lich versucht hatte. Im Anschluss daran griff sie eine weitere Bewoh­ne­rin, die den Angriff schwer verletzt überlebte, mit einem Messer an.

Mordan­klage: die Angeklagte ist vermut­lich vermin­dert schuld­fä­hig

Weiter heisst es: die Staats­an­walt­schaft sei der vorläu­fi­gen Einschät­zung der Sachver­stän­di­gen gefolgt. Danach habe die Pflege­hel­fe­rin die Taten im Zustand erheb­lich vermin­der­ter Schuld­fä­hig­keit began­gen.

Von einer vermin­der­ten Schuld­fä­hig­keit sprechen Juris­ten, wenn die Fähig­keit des Täters oder der Täterin, das Unrecht einzu­se­hen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheb­lich verrin­gert ist. Beispiele: eine krank­hafte seeli­sche Störung oder eine tiefgrei­fende Bewusst­seins­stö­rung.

Ende April waren in dem Wohnheim der diako­ni­schen Einrich­tung Oberlin­haus vier Menschen getötet und eine Bewoh­ne­rin schwer verletzt worden. Tatver­däch­tig ist die Pflege­kraft, die seit vielen Jahren dort arbei­tet. Sie ist zur Zeit in einer psych­ia­tri­schen Klinik unter­ge­bracht. Die brutale Tat, die jetzt zur Mordan­klage geführt hat, hatte bundes­weit für Aufse­hen gesorgt.

Wahrschein­lich kommt es noch 2021 zur Verhand­lung

Weitere Details zu dem Fall wollten Staats­an­walt­schaft und Gericht zunächst nicht bekannt­ge­ben. Die Anklage wurde vor der Schwur­ge­richts­kam­mer des Landge­richts Potsdam erhoben. Wann es zu der Haupt­ver­hand­lung und damit zur Klärung der Abläufe in dem Heim kommt, ist nach Angaben des Gerichts noch offen. Es sei aber nicht ausge­schlos­sen, dass noch in diesem Jahr verhan­delt werde, erklärte eine Gerichts­spre­che­rin.

Quelle: dpa, Staats­an­walt­schaft Potsdam