Die Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, am 28. April 2021 fünf schutzlose Bewohner der Einrichtung in einer Tötungsabsicht angegriffen zu haben, teilte die Behörde in Potsdam mit. Der Frau werde zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht hatte. Im Anschluss daran griff sie eine weitere Bewohnerin, die den Angriff schwer verletzt überlebte, mit einem Messer an.
Mordanklage: die Angeklagte ist vermutlich vermindert schuldfähig
Weiter heisst es: die Staatsanwaltschaft sei der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen gefolgt. Danach habe die Pflegehelferin die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Von einer verminderten Schuldfähigkeit sprechen Juristen, wenn die Fähigkeit des Täters oder der Täterin, das Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich verringert ist. Beispiele: eine krankhafte seelische Störung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung.
Ende April waren in dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus vier Menschen getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Tatverdächtig ist die Pflegekraft, die seit vielen Jahren dort arbeitet. Sie ist zur Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die brutale Tat, die jetzt zur Mordanklage geführt hat, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Wahrscheinlich kommt es noch 2021 zur Verhandlung
Weitere Details zu dem Fall wollten Staatsanwaltschaft und Gericht zunächst nicht bekanntgeben. Die Anklage wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam erhoben. Wann es zu der Hauptverhandlung und damit zur Klärung der Abläufe in dem Heim kommt, ist nach Angaben des Gerichts noch offen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass noch in diesem Jahr verhandelt werde, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Quelle: dpa, Staatsanwaltschaft Potsdam