Lebenslange Haft für Mord: Die 37-jährige Frau verfolgte die Urteilsverkündung und die Erläuterungen des Vorsitzenden Richters völlig ungerührt. Die Taten hatte sie bis zuletzt bestritten und auch in ihrem letzten Wort angegeben, mit der Sache nichts zu tun zu haben.
Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Indizienprozess
Es war ein Indizienprozess, in dem die Richter vor dem Landgericht Regensburg überzeugt davon waren, dass die Philippinerin vier Patienten mit einem Medikament bewusstlos gemacht hat, um deren Schmuck zu entwenden. Für den Mord an einer 65 Jahre alten Patientin wurde sie nun zu lebenslanger Haft verurteilt.
Darüber hinaus wurde sie vom Gericht auch des dreifachen Mordversuchs sowie des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz.
Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass insbesondere bei älteren Patienten die intravenöse Gabe von Midazolam gravierende Nebenwirkungen haben könne.
Tod in Kauf genommen
Sie habe es trotz der Todesgefahr als wichtiger erachtet, an den Schmuck zu gelangen.
Der Tod einer Patientin sei für die Angeklagte ein „ungewolltes Übel“ gewesen, so der Vorsitzende Richter. Zudem habe die Angeklagte auch nach dem Tod einer Patientin weitergemacht. Es sei keine sogenannte „Gesinnungsumkehr“ zu erkennen gewesen.
Die Patienten hätten nicht mit einem Angriff gerechnet, somit sei neben dem Mordmerkmal der Habgier auch das der Heimtücke erfüllt. Den Patienten vorzutäuschen, ihren Venenzugang zu spülen, und ihnen stattdessen ein Medikament zu verabreichen, sei „hinterlistig“, so der Richter.
Vorgehen immer gleich
Bei den vier Patienten sei ein „einheitlicher Modus Operandi“ angewendet worden. Alle vier seien aus für die Ärzte unerklärlichen Gründen bewusstlos geworden, allen sei Schmuck abhandengekommen, im fraglichen Zeitraum sei der Verbrauch von Midazolam deutlich erhöht gewesen. Bei Google hatte die Frau nach Nebenwirkungen des Medikamentes gesucht.
Mehrere Indizien stützten überdies die Überzeugung der Richter, wie etwa Schmuckverkäufe und Bargeldeinzahlungen der Angeklagten und die Tatsache, dass die Serie an Fällen von unerklärlicher Bewusstlosigkeit nach der Kündigung der Krankenschwester abgerissen ist.
Von der von der Staatsanwaltschaft zusätzlich geforderten Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sahen die Richter ab, unter anderem weil die Tötung nicht bezweckt, sondern eine ungewollte Nebenfolge gewesen sei.
Auf die Verhängung eines Berufsverbots verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei, dass die Frau – sollte das Urteil rechtskräftig werden – nach der Haftverbüßung in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werden könne.
Quelle: Landgericht Regensburg