Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19.Oktober 2016 entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisfestlegung von verschreibungspflichtigen Medikamenten innerhalb des Versandhandels nicht dem EU-Recht entspreche. Auf diese Weise würde anderen EU-Ländern der deutsche Markt schwer zugänglich gemacht und der freie Warenverkehr in der EU eingeschränkt werden. Durch das EuGH-Urteil dürfen nun ausländische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabattvorteile geben, wenn sie Rezepte bei ihnen einlösen.
Diese Neuregelung wird seither kontrovers diskutiert: Für den Versandhandel von Online-Apotheken wie beispielsweise DocMorris ist das Urteil von Vorteil, da so das Rabattverbot des Versandhandels gekippt wurde. Auch Krankenkassen wollen dies nutzen und mit den Versandapotheken kooperieren, um so die Ausgaben zu senken. Bei den örtlichen Apotheken hingegen war der Aufschrei nach der Verkündung des EuGH-Urteils groß, denn durch die Neuregelung kommt den Versandapotheken ein deutlicher Wettbewerbsvorteil zugute. Die Forderung nach einem Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente wurde laut.
Montgomery sieht die Aufhebung der Preisbindung kritisch
Nun äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, zu dem Urteil des EuGH und warnt vor negativen Konsequenzen für das Gesundheitssystem in Deutschland: „Ich sehe das Urteil mit großer Sorge. Es gehört zum Gestaltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitswesen selbst zu regeln. Der EuGH greift jetzt in diesen Gestaltungsbereich ein, indem er die Arzneimittelpreisbindung kippen will. Davon mögen ausländische Anbieter profitieren. Es geht aber zu Lasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland, das sich unter anderem durch persönliche Beratung vor Ort und ein Vollsortiment an Arzneimitteln auszeichnet. Gemeinwohlorientierung, hohe berufliche Qualifikation sowie persönliche und eigenverantwortliche Arbeit sind Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten. Sie bilden das Fundament der hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland und dürfen nicht in Frage gestellt werden.“
Montgomery begrüßt daher die Pläne für einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, nach dem der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten verboten werden solle, um eine ausgeglichene Wettbewerbssituation in Deutschland