Mobilität hat einen äußerst hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Mobil zu sein, bedeutet die Möglichkeit, sich frei und individuell fortbewegen und somit am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Arztbesuche, Einkäufe oder der Weg zur Arbeit werden möglich – weil wir mobil sind. Erstes Fortbewegungsmittel der Wahl ist hierbei häufig der Pkw. Für die meisten erscheint dies als eine Selbstverständlichkeit, für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die auf einen Pkw zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität angewiesen sind, ist dies nicht immer der Fall.
Denn für eine Vielzahl von Erkrankungen, darunter auch Morbus Parkinson, schränkt der Gesetzgeber die Fahrtauglichkeit der betroffenen Personen aufgrund ihrer motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen ein. Fahrtauglichkeit meint dabei die generelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs, anders als die nur situationsbedingte Fahrtüchtigkeit.
Für Ärzte, die Patienten mit Fahruntauglichkeit behandeln, ergeben sich daher eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Aufklärungsmaßnahmen. Bei Feststellung einer Fahruntauglichkeit beim Patienten ist es nämlich Sache des Arztes, sie im Rahmen der therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung) gemäß § 630c Absatz 2 BGB hierüber informieren. Darüber hinaus sollte dieses Aufklärungsgespräch zwingend in der Dokumentation mit aufgenommen werden. Während dies im Fall von Epilepsie bereits etablierte Praxis ist, wird dies bei Patienten mit Morbus Parkinson noch nicht regelhaft durchgeführt. Im Schadenfall würden sich bei unterlassener Aufklärung entsprechende Ersatzansprüche seitens des Patienten ergeben können.
Informationsbroschüre „Fahrtauglichkeit bei Morbus Parkinson“ klärt auf
Aus diesem Grund ist das Informationsblatt „Fahrtauglichkeit bei Morbus Parkinson“ entstanden, das in gemeinsamer Zusammenarbeit von Prof. Dr. med. Dirk Woitalla, Chefarzt der Neurologischen Klinik des St. Josef Krankenhauses in Essen Kupferdreh, Prof. Dr. med. Carsten Buhmann, Neurologe am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und dort ärztlicher Leiter des Bereiches Neurologie im Ambulanzzentrum sowie Oberarzt der Parkinson-Tagesklinik in der Klinik für Neurologie sowie von Prof. Dr. jur. Volker Großkopf, Rechtsanwalt und Professor für Rechtswissenschaften an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, erstellt worden ist.
Die Broschüre fasst alles rund um das Thema Fahruntauglichkeit von Patienten mit Morbus Parkinson verständlich zusammen und erläutert, worauf aus medizinischer und rechtlicher Sicht zu achten ist. Links zu weiterführenden Informationen sowie eine Checkliste für die Anforderungen an Arzt und Patient runden die Informationssammlung ab.