Schnelltest
Freites­ten jetzt auch mit Antigen-Schnell­tests möglich

Auch für diese Berufs­grup­pen gelten künftig die allge­mei­nen Regeln: Die Isola­tion nach einer nachge­wie­se­nen Corona-Infek­tion kann nach 7 Tagen mit einem zerti­fi­zier­ten Antigen-Schnell­test bei 48 Stunden Symptom­frei­heit beendet werden. Voraus­set­zung dafür: der Nachweis des negati­ven Ergeb­nis­ses. Ohne Test endet die Quaran­täne nach 10 Tagen.

Monito­ring zur Impfquote in Heimen geplant

Für die Isola­tion von Kontakt­per­so­nen ist ebenfalls eine Freites­tung mit einem negati­ven Antigen­test nach 7 Tagen möglich. Dieje­ni­gen, die einen vollstän­di­gen Impfschutz über die Auffri­schungs­imp­fung vorwei­sen (3 von 3), sind von der Quaran­täne als Kontakt­per­so­nen ausge­nom­men. Dies gilt auch für vergleich­bare Gruppen wie frisch Geimpfte oder Genesene.

Außer­dem hat die Bund-Länder-Runde beschlos­sen, notwen­dige Daten zur Impfquote von Beschäf­tig­ten und Bewoh­nen­den in Alten­hei­men, Pflege­ein­rich­tun­gen sowie Einrich­tun­gen der Einglie­de­rungs­hilfe zu erheben. Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium prüfe die „Möglich­kei­ten eines flächen­de­cken­den Monito­rings“, so heißt es aus dem Haus.