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In vielen Berufen ist die Mobili­tät des Arbeit­neh­mers gefragt, sodass das Fahren eines Dienst­wa­gens unabding­bar wird. Nicht nur für den Arbeit­ge­ber bringt es Vorteile mit sich, wenn die Mitar­bei­ter flexi­bel und mobil einsetz­bar sind, sondern auch für den Arbeit­neh­mer hat das Fahren eines Dienst­wa­gens oft viel Gutes an sich. Wer es also leid ist, bei Wind und Wetter auf öffent­li­che Verkehrs­mit­tel angewie­sen zu sein, der würde ein Dienst­wa­gen­an­ge­bot wohl kaum ausschla­gen. Gerade für Pflege­kräfte im ambulan­ten Dienst gehört das Autofah­ren dazu, um von einem Patien­ten zum nächs­ten zu kommen. Aber auch für nicht im ambulan­ten Dienst tätige Pflege­kräfte besteht mittler­weile das lukra­tive Angebot, einen Dienst­wa­gen erhal­ten zu können. Richtig attrak­tiv wird ein Dienst­wa­gen vor allem dann, wenn der Wagen ebenso privat genutzt werden kann. Oftmals wird in der Pflege über einen zu gerin­gen Verdienst und zu wenig beruf­li­che Anerken­nung geklagt. Nicht immer muss dieses Defizit auf finan­zi­elle Weise, also beispiels­weise durch ein höheres Gehalt, ausge­gli­chen werden. Auch ein materi­el­ler Bonus, etwa in Form eines Dienst­wa­gens, kann eine Variante sein, um den Beruf als Pflege­kraft attrak­ti­ver zu machen und um für eine gesunde Work-Life-Balance des Pflege­per­so­nals zu sorgen.

Die Privat­nut­zung des Dienst­wa­gens

Entschei­det man sich dazu, den Dienst­wa­gen auch privat nutzen zu wollen, sollte man gut über die Finan­zie­rungs­weise der Privat­nut­zung infor­miert sein, denn Zusatz­kos­ten bleiben nicht aus. Sobald nämlich der Dienst­wa­gen auch außer­be­ruf­lich zum Einsatz kommt, spricht das Finanz­amt dem Arbeit­neh­mer einen sogenann­ten geldwer­ten Vorteil zu, den er durch die Privat­nut­zung des Autos erhält. Dieser geldwerte Vorteil muss vom Arbeit­neh­mer versteu­ert werden, was auf zweier­lei Weise erfol­gen kann: entwe­der durch das Führen eines Fahrten­bu­ches oder über die Ein-Prozent-Regelung.

Wer ein Fahrten­buch führt, muss sowohl die beruf­lich als auch die privat gefah­re­nen Strecken genau dokumen­tie­ren. Die Variante des Fahrten­bu­ches lohnt sich insbe­son­dere dann, wenn das Auto außer­halb des Diens­tes nicht beson­ders häufig genutzt wird, da nur die tatsäch­lich privat gefah­re­nen Strecken versteu­ert werden müssen. Wird der Wagen hinge­gen privat sehr häufig gebraucht, lohnt sich auch die Ein-Prozent-Regelung, bei der die aufwen­dige Dokumen­ta­tion entfällt. Hierbei wird 1 Prozent des Brutto­lis­ten­prei­ses des Wagens auf das monat­li­che Gehalt aufge­schla­gen. Dadurch erhöht sich das Brutto­ge­halt und damit auch der monat­lich zu versteu­ernde Betrag. Die Ein-Prozent-Regelung bezieht sich übrigens immer auf den Listen­preis des Wagens – ganz gleich, ob das Auto vom Arbeit­ge­ber für einen gerin­ge­ren Preis gekauft wurde oder ob es sich um einen Gebraucht­wa­gen handelt.

Letzt­lich muss jeder für sich abwägen, welche Variante die geeig­netste ist. Grund­sätz­lich bedeu­tet das Angebot eines Dienst­wa­gens aber erst einmal einen großen Benefit für den Arbeit­neh­mer und darf als Anerken­nung seitens des Arbeit­ge­bers verstan­den werden.