In vielen Berufen ist die Mobilität des Arbeitnehmers gefragt, sodass das Fahren eines Dienstwagens unabdingbar wird. Nicht nur für den Arbeitgeber bringt es Vorteile mit sich, wenn die Mitarbeiter flexibel und mobil einsetzbar sind, sondern auch für den Arbeitnehmer hat das Fahren eines Dienstwagens oft viel Gutes an sich. Wer es also leid ist, bei Wind und Wetter auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, der würde ein Dienstwagenangebot wohl kaum ausschlagen. Gerade für Pflegekräfte im ambulanten Dienst gehört das Autofahren dazu, um von einem Patienten zum nächsten zu kommen. Aber auch für nicht im ambulanten Dienst tätige Pflegekräfte besteht mittlerweile das lukrative Angebot, einen Dienstwagen erhalten zu können. Richtig attraktiv wird ein Dienstwagen vor allem dann, wenn der Wagen ebenso privat genutzt werden kann. Oftmals wird in der Pflege über einen zu geringen Verdienst und zu wenig berufliche Anerkennung geklagt. Nicht immer muss dieses Defizit auf finanzielle Weise, also beispielsweise durch ein höheres Gehalt, ausgeglichen werden. Auch ein materieller Bonus, etwa in Form eines Dienstwagens, kann eine Variante sein, um den Beruf als Pflegekraft attraktiver zu machen und um für eine gesunde Work-Life-Balance des Pflegepersonals zu sorgen.
Die Privatnutzung des Dienstwagens
Entscheidet man sich dazu, den Dienstwagen auch privat nutzen zu wollen, sollte man gut über die Finanzierungsweise der Privatnutzung informiert sein, denn Zusatzkosten bleiben nicht aus. Sobald nämlich der Dienstwagen auch außerberuflich zum Einsatz kommt, spricht das Finanzamt dem Arbeitnehmer einen sogenannten geldwerten Vorteil zu, den er durch die Privatnutzung des Autos erhält. Dieser geldwerte Vorteil muss vom Arbeitnehmer versteuert werden, was auf zweierlei Weise erfolgen kann: entweder durch das Führen eines Fahrtenbuches oder über die Ein-Prozent-Regelung.
Wer ein Fahrtenbuch führt, muss sowohl die beruflich als auch die privat gefahrenen Strecken genau dokumentieren. Die Variante des Fahrtenbuches lohnt sich insbesondere dann, wenn das Auto außerhalb des Dienstes nicht besonders häufig genutzt wird, da nur die tatsächlich privat gefahrenen Strecken versteuert werden müssen. Wird der Wagen hingegen privat sehr häufig gebraucht, lohnt sich auch die Ein-Prozent-Regelung, bei der die aufwendige Dokumentation entfällt. Hierbei wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens auf das monatliche Gehalt aufgeschlagen. Dadurch erhöht sich das Bruttogehalt und damit auch der monatlich zu versteuernde Betrag. Die Ein-Prozent-Regelung bezieht sich übrigens immer auf den Listenpreis des Wagens – ganz gleich, ob das Auto vom Arbeitgeber für einen geringeren Preis gekauft wurde oder ob es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.
Letztlich muss jeder für sich abwägen, welche Variante die geeignetste ist. Grundsätzlich bedeutet das Angebot eines Dienstwagens aber erst einmal einen großen Benefit für den Arbeitnehmer und darf als Anerkennung seitens des Arbeitgebers verstanden werden.