Ein Millionenbetrug erschüttert Süddeutschland: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bürgermeister der Gemeinde Seeg im Ostallgäu und dem früheren Leiter des dortigen Seniorenheims und Pflegedienstesden Betrug in Millionenhöhe vor. Mehrjährige Haftstrafen hat sie gefordert. Ein Urteil soll am Donnerstag, 11. Januar, fallen.
Haftstrafen gefordert
- Sechs Jahre wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue für den Bürgermeister
- Vier Jahre für den Pflegedienstleiter
Das forderte der Staatsanwalt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die beiden Männer „gemeinsame Sache“ gemacht haben: Sie sollen über den Pflegerettungsschirm Corona-Hilfen in Höhe von rund zwei Millionen Euro für das Seniorenheim und einen Pflegedienst zu Unrecht abgerechnet haben. Dazu setzten die beiden unter anderem Scheinrechnungen ein.
Das soll laut Staatsanwaltschaft mit „empfindlichen Haftstrafen“ geahndet werden.
Millionenbetrug: Geld auf private Konten verschoben
Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem Bürgermeister auch Untreue vor:
Zugunsten mehrerer von ihm gegründeter Pflegegesellschaften soll der Rathauschef als Geschäftsführer und Vorstand Hunderttausende Euro von der Betreibergesellschaft des Heims und dem Caritasstiftungsverein unter anderem auf private Konten verschoben haben.
„Um Ihre Firmen mit frischem Geld zu versorgen, haben Sie die Pandemie und die Rettungsmittel der Regierung ausgenutzt“, so der Staatsanwalt bei Prozessbeginn.
Die Verteidiger des Kommunalpolitikers halten eine Strafe von zweieinhalb Jahren für ausreichend. Die Verteidigung betonte, dass der Bürgermeister von dem Betrug bei den Corona-Hilfen im Pflegeheim und bei einem Pflegedienst in Seeg nichts gewusst habe.
Scheinrechnungen und Fake-Rechnungen
„Mit den Scheinrechnungen und den Fake-Rechnungen hatte Herr B. nichts zu tun“, erklärte der Anwalt des Bürgermeisters und bezichtigte den mitangeklagten Pflegedienstleiter der Lüge. Dieser behauptet, B. sei an dem Millionenbetrug beteiligt gewesen.
Die Untreue-Vorwürfe gegen seinen Mandanten räumte der Verteidiger allerdings teilweise ein. Bei der Neuaufstellung der Pflege in Seeg habe der Bürgermeister zwar gute Absichten gehabt, aber vieles falsch und sich dabei strafbar gemacht, sagte sein Anwalt.
Verteidigung: Angeklagter ist kein Krimineller
Unter anderem hatte B. mehrere Hunderttausend Euro auf Konten einer von ihm gegründeten Pflegefirma und zwischenzeitlich auf ein Privatkonto überwiesen. Deshalb beantragte der Verteidiger, seinen Mandanten wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren zu verurteilen. Von den Betrugsvorwürfen soll er aber freigeprochen werden.
„Der Angeklagte ist kein Krimineller“, so die Verteidigung. Sie erklärte zudem, dass B. keinen einzigen Cent in die eigene Tasche, sondern alles Geld in die Pflege in Seeg gesteckt habe.
„Er hat von Anfang an nur gute Absichten gehabt und wollte die marode Pflege in Seeg sicherstellen und zukunftsfähig machen. Das waren seine Absichten und die waren ausnahmslos altruistisch.“
Das Urteil zu diesem Millionenbetrug wird mit Spannung erwartet.
Quellen: BR, Landgericht Nürnberg-Fürth