Hart umkämpft war dieser Tarifvertrag. Damit sind die ausgesetzten Streiks der Klinikbeschäftigten und die Tarifauseinandersetzungen nun endgültig beendet. Ganze elf Wochen Streik hatten für Unmut unter den Mitarbeitenden gesorgt.
Die Mitte Juli definierten Eckpunkte stellen die Basis für den neuen Tarifvertrag. Die Verhandlungen zum genauen Vertragstext könnten nun starten, teilte ver.di nun mit. Der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär für die Kliniken in NRW, Jan von Hagen, sagte dazu:
„Das Ergebnis der Urabstimmung spiegelt die Stimmung der Streikenden wider, die in vielen Bereichen durch ihre langen Streiks gute Ergebnisse für Entlastung in den Krankenhäusern durchsetzen konnten. Aber auch den Unmut über die Spaltung der Belegschaften durch die Arbeitgeber, die nicht bereit waren, für alle Bereiche wirksame Entlastungsregelungen zu vereinbaren.“
Dass elf Wochen Streik notwendig gewesen seien, habe zustätzlich für Missstimmung unter den Beschäftigten geführt.
Tarifvertrag gilt ab 2023
Der Tarifvertrag startet Anfang 2023 und beinhaltet verschiedene Modelle, die die Beschäftigtengruppen im Klinikalltag wirksam entlasten sollen. Für weite Teile der Pflege inklusive der psychiatrischen Stationen und der Notaufnahmen wird schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patientinnen und Patienten festgelegt.
Wird diese Quote unterschritten oder kommt es zu anderweitig belastenden Situationen, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte. Für jeweils sieben Punkte wird ihnen ein zusätzlicher freier Tag als Belastungsausgleich gewährt. Im ersten Jahr der Umsetzung können bis zu elf freie Tage zusammenkommen. Im zweiten Jahr sind es 14 und ab dem dritten Jahr maximal 18 zusätzliche freie Tage.
„Für die Umsetzung und die Einführung der nötigen IT-Systeme bekommen die Kliniken anderthalb Jahre Zeit“, erläutert der ver.di-Verhandlungsführer Heinz Rech. „Das ist uns schwergefallen, denn die Kolleginnen und Kollegen brauchen schnellstmöglich Entlastung. Für den Übergang haben wir deshalb pauschal fünf Entlastungstage vereinbart.“
Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart
Zufrieden zeigte sich der Gewerkschafter auch damit, dass bundesweit erstmals für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart wurden. So werden unter anderem in der Radiologie, in den Betriebskitas und bei Therapeutinnen und Terapeuten bereichsbezogene Mindestvorgaben für den Personaleinsatz fixiert, deren Unterschreitung ebenfalls mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen wird.
Für alle Service, IT- und Technikbereiche sowie für die Ambulanzen wurde hingegen lediglich der Aufbau von 30 zusätzlichen Vollzeitstellen pro Uniklinik vereinbart. „Das ist bitter und hat in den Belegschaften zu vielen Diskussionen geführt“, so Rech. „Insbesondere für die Düsseldorfer Uniklinik ist der Stellenaufbau ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn Krankenhausarbeit ist Teamarbeit und braucht überall ausreichend Personal.“
Bundesweit erstmalig werden im Tarifvertrag „Entlastung NRW“ konkrete Entlastungsregeln für Auszubildende geschaffen. So werden unter anderem Mindeststandards für die Praxisanleitung und die Zahl der Lehrkräfte festgeschrieben, bei deren Unterschreitung die Auszubildenden einen Belastungsausgleich erhalten.
Quelle: ver.di