Tarifvertrag
In einer Urabstim­mung der Gewerk­schafts­mit­glie­der Verdi haben rund drei Viertel der Befrag­ten dem zwischen Gewerk­schaft und den Univer­si­täts­kli­nika in Nordrhein-Westfa­len ausge­han­del­ten Eckpunk­te­pa­pier zugestimmt. Bild: Pixabay

Hart umkämpft war dieser Tarif­ver­trag. Damit sind die ausge­setz­ten Streiks der Klinik­be­schäf­tig­ten und die Tarif­aus­ein­an­der­set­zun­gen nun endgül­tig beendet. Ganze elf Wochen Streik hatten für Unmut unter den Mitar­bei­ten­den gesorgt.

Die Mitte Juli definier­ten Eckpunkte stellen die Basis für den neuen Tarif­ver­trag. Die Verhand­lun­gen zum genauen Vertrags­text könnten nun starten, teilte ver.di nun mit. Der zustän­dige ver.di-Gewerkschaftssekretär für die Klini­ken in NRW, Jan von Hagen, sagte dazu:

„Das Ergeb­nis der Urabstim­mung spiegelt die Stimmung der Strei­ken­den wider, die in vielen Berei­chen durch ihre langen Streiks gute Ergeb­nisse für Entlas­tung in den Kranken­häu­sern durch­set­zen konnten. Aber auch den Unmut über die Spaltung der Beleg­schaf­ten durch die Arbeit­ge­ber, die nicht bereit waren, für alle Berei­che wirksame Entlas­tungs­re­ge­lun­gen zu verein­ba­ren.“

Dass elf Wochen Streik notwen­dig gewesen seien, habe zustätz­lich für Missstim­mung unter den Beschäf­tig­ten geführt.

Tarif­ver­trag gilt ab 2023

Der Tarif­ver­trag startet Anfang 2023 und beinhal­tet verschie­dene Modelle, die die Beschäf­tig­ten­grup­pen im Klinik­all­tag wirksam entlas­ten sollen. Für weite Teile der Pflege inklu­sive der psych­ia­tri­schen Statio­nen und der Notauf­nah­men wird schicht­ge­nau das Zahlen­ver­hält­nis von Beschäf­tig­ten und Patien­tin­nen und Patien­ten festge­legt.

Wird diese Quote unter­schrit­ten oder kommt es zu ander­wei­tig belas­ten­den Situa­tio­nen, erhal­ten die Betrof­fe­nen Belas­tungs­punkte. Für jeweils sieben Punkte wird ihnen ein zusätz­li­cher freier Tag als Belas­tungs­aus­gleich gewährt. Im ersten Jahr der Umset­zung können bis zu elf freie Tage zusam­men­kom­men. Im zweiten Jahr sind es 14 und ab dem dritten Jahr maximal 18 zusätz­li­che freie Tage.

„Für die Umset­zung und die Einfüh­rung der nötigen IT-Systeme bekom­men die Klini­ken andert­halb Jahre Zeit“, erläu­tert der ver.di-Verhandlungsführer Heinz Rech. „Das ist uns schwer­ge­fal­len, denn die Kolle­gin­nen und Kolle­gen brauchen schnellst­mög­lich Entlas­tung. Für den Übergang haben wir deshalb pauschal fünf Entlas­tungs­tage verein­bart.“

Mindest­be­set­zun­gen und Belas­tungs­aus­glei­che verein­bart

Zufrie­den zeigte sich der Gewerk­schaf­ter auch damit, dass bundes­weit erstmals für viele Beschäf­tig­ten­grup­pen außer­halb der Pflege Mindest­be­set­zun­gen und Belas­tungs­aus­glei­che verein­bart wurden. So werden unter anderem in der Radio­lo­gie, in den Betriebs­ki­tas und bei Thera­peu­tin­nen und Terapeu­ten bereichs­be­zo­gene Mindest­vor­ga­ben für den Perso­nal­ein­satz fixiert, deren Unter­schrei­tung ebenfalls mit zusätz­li­cher Freizeit ausge­gli­chen wird.

Für alle Service, IT- und Technik­be­rei­che sowie für die Ambulan­zen wurde hinge­gen ledig­lich der Aufbau von 30 zusätz­li­chen Vollzeit­stel­len pro Unikli­nik verein­bart. „Das ist bitter und hat in den Beleg­schaf­ten zu vielen Diskus­sio­nen geführt“, so Rech. „Insbe­son­dere für die Düssel­dor­fer Unikli­nik ist der Stellen­auf­bau ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn Kranken­haus­ar­beit ist Teamar­beit und braucht überall ausrei­chend Perso­nal.“

Bundes­weit erstma­lig werden im Tarif­ver­trag „Entlas­tung NRW“ konkrete Entlas­tungs­re­geln für Auszu­bil­dende geschaf­fen. So werden unter anderem Mindest­stan­dards für die Praxis­an­lei­tung und die Zahl der Lehrkräfte festge­schrie­ben, bei deren Unter­schrei­tung die Auszu­bil­den­den einen Belas­tungs­aus­gleich erhal­ten.

Quelle: ver.di