Zukünftig werden Studierende in Pflegedisziplinen für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung eine Vergütung erhalten. Dies sieht der gemeinsame Gesetzesentwurf von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium [PDF] für das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vor.
Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – welche aber als sicher gelten dürfte – soll das neue Gesetz zum Jahresanfang 2024 in Kraft treten. Auch Pflegestudierende, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ihre Hochschul-Ausbildung begonnen haben, sollen von der gesetzlichen Neuregelung profitieren – allerdings nicht rückwirkend für ihre bisherige praktische Ausbildungszeit, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Bislang wird der praktische Teil der hochschulischen Ausbildung nicht vergütet. Dies ist nicht nur an sich gegenüber anderen Studiengängen ungerecht, sondern Studierende haben durch die obligatorischen Praxiseinsätze kaum Möglichkeiten, sich mit Zuverdiensten wie in anderen Studiengängen ihr Studium zu finanzieren.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt daher die Neuregelung als ersten Schritt einer überfälligen Attraktivitäts-Steigerung der Pflegestudiengänge, um die Pflege in Deutschland zu akademisieren.
Vergütung in der gesamten Dauer des Studiums
„Für die Studierenden soll eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums eingeführt werden“, umreißt das Familienministerium in seiner Presseerklärung das Ziel der gesetzlichen Neuregelung.
„Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine hochschulische Pflegeausbildung, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen wurde, ohne die Notwendigkeit einer umfassenden Neuorganisation zu Ende geführt werden kann. Diese Studierenden sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten können.“
Damit würde das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet. Die Zahlungen sollen über den Ausgleichsfonds für die berufliche Pflegeausbildung finanziert werden, die bei den Bundesländern angesiedelt sind.
In diesen zahlen Krankenhäuser, Pflegeheime und ‑dienste sowie das Land ein. Empfänger sind Pflegeschulen und diejenigen Einrichtungen, die selbst ausbilden. Die Zusatzkosten durch die neue Regelung sind noch unklar.
Vereinfachung des Anerkennungs-Verfahrens für ausländische Pflegeabschlüsse geplant
Durch den Gesetzesentwurf sollen zudem „die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden“, heißt es weiter in der Pressemeldung des Ministeriums.
Dazu sollten insbesondere die formalen Erfordernisse bundesweit vereinheitlich werden. Auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Pflegeabeschlüssen könne man zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs verzichten.
Die Akademisierung der Pflege selbst steckt allerdings noch in den sprichwörtlichen Kinderschuhen: Bislang beginnen Jahr für Jahr rund 500 Personen ein Pflegestudium; somit dürften gegenwärtig bundesweit rund 1500 Studierende in diesen Disziplinen immatrikuliert sein. Erklärtes Ziel ist, die Attraktivität der Studiengänge zu steigern und so die Zahl der Studierenden zu erhöhen.
Auf 10 bis 20 Prozent schätzt der Wissenschaftsrat den Bedarf an akademisierten Pflegekräften ein. „Mit aktuell knapp zwei Prozent wird sie deutlich verfehlt“, so der DBfK. „Nur mit mehr Studierenden an den Hochschulen kann die pflegerische Versorgung zukunftssicher werden.“
Die nächsten Schritte wären ein damit verbundener Ausbau der Pflegestudiengänge, sowie attraktive Karriere- und Verdienstmöglichkeiten für fertig ausgebildete Akademiker/-innen in der Pflege.