Vergütung
Studium unter besse­ren finan­zi­el­len Bedin­gun­gen? Bild: Gerd Altmann/Pixabay.com

Zukünf­tig werden Studie­rende in Pflege­dis­zi­pli­nen für die gesamte Dauer ihrer Ausbil­dung eine Vergü­tung erhal­ten. Dies sieht der gemein­same Geset­zes­ent­wurf von Bundes­fa­mi­lien- und Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium [PDF] für das Pflege­stu­di­umstär­kungs­ge­setz (PflStudStG) vor.

Vorbe­halt­lich der Zustim­mung von Bundes­tag und Bundes­rat – welche aber als sicher gelten dürfte – soll das neue Gesetz zum Jahres­an­fang 2024 in Kraft treten. Auch Pflege­stu­die­rende, die bereits vor Inkraft­tre­ten des Geset­zes ihre Hochschul-Ausbil­dung begon­nen haben, sollen von der gesetz­li­chen Neure­ge­lung profi­tie­ren – aller­dings nicht rückwir­kend für ihre bishe­rige prakti­sche Ausbil­dungs­zeit, sondern erst ab Inkraft­tre­ten des Geset­zes.

Bislang wird der prakti­sche Teil der hochschu­li­schen Ausbil­dung nicht vergü­tet. Dies ist nicht nur an sich gegen­über anderen Studi­en­gän­gen ungerecht, sondern Studie­rende haben durch die obliga­to­ri­schen Praxis­ein­sätze kaum Möglich­kei­ten, sich mit Zuver­diens­ten wie in anderen Studi­en­gän­gen ihr Studium zu finan­zie­ren.

Der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) begrüßt daher die Neure­ge­lung als ersten Schritt einer überfäl­li­gen Attrak­ti­vi­täts-Steige­rung der Pflege­stu­di­en­gänge, um die Pflege in Deutsch­land zu akade­mi­sie­ren.

Vergü­tung in der gesam­ten Dauer des Studi­ums

„Für die Studie­ren­den soll eine angemes­sene Ausbil­dungs­ver­gü­tung für die gesamte Dauer des Studi­ums einge­führt werden“, umreißt das Famili­en­mi­nis­te­rium in seiner Presse­er­klä­rung das Ziel der gesetz­li­chen Neure­ge­lung.

„Mit Übergangs­vor­schrif­ten soll sicher­ge­stellt werden, dass eine hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung, die auf Grund­lage der bishe­ri­gen Regelun­gen begon­nen wurde, ohne die Notwen­dig­keit einer umfas­sen­den Neuor­ga­ni­sa­tion zu Ende geführt werden kann. Diese Studie­ren­den sollen für die verblei­bende Studi­en­zeit ebenfalls eine Ausbil­dungs­ver­gü­tung erhal­ten können.“

Damit würde das Pflege­stu­dium als duales Studium ausge­stal­tet. Die Zahlun­gen sollen über den Ausgleichs­fonds für die beruf­li­che Pflege­aus­bil­dung finan­ziert werden, die bei den Bundes­län­dern angesie­delt sind.

In diesen zahlen Kranken­häu­ser, Pflege­heime und ‑dienste sowie das Land ein. Empfän­ger sind Pflege­schu­len und dieje­ni­gen Einrich­tun­gen, die selbst ausbil­den. Die Zusatz­kos­ten durch die neue Regelung sind noch unklar.

Verein­fa­chung des Anerken­nungs-Verfah­rens für auslän­di­sche Pflege­ab­schlüsse geplant

Durch den Geset­zes­ent­wurf sollen zudem „die Anerken­nungs­ver­fah­ren für auslän­di­sche Pflege­fach­kräfte verein­heit­licht und verein­facht werden“, heißt es weiter in der Presse­mel­dung des Minis­te­ri­ums.

Dazu sollten insbe­son­dere die forma­len Erfor­der­nisse bundes­weit verein­heit­lich werden. Auf eine umfas­sende Gleich­wer­tig­keits­prü­fung von auslän­di­schen Pflege­abe­schlüs­sen könne man zuguns­ten einer Kennt­nis­prü­fung oder eines Anpas­sungs­lehr­gangs verzich­ten.

Die Akade­mi­sie­rung der Pflege selbst steckt aller­dings noch in den sprich­wört­li­chen Kinder­schu­hen: Bislang begin­nen Jahr für Jahr rund 500 Perso­nen ein Pflege­stu­dium; somit dürften gegen­wär­tig bundes­weit rund 1500 Studie­rende in diesen Diszi­pli­nen immatri­ku­liert sein. Erklär­tes Ziel ist, die Attrak­ti­vi­tät der Studi­en­gänge zu steigern und so die Zahl der Studie­ren­den zu erhöhen.

Auf 10 bis 20 Prozent schätzt der Wissen­schafts­rat den Bedarf an akade­mi­sier­ten Pflege­kräf­ten ein. „Mit aktuell knapp zwei Prozent wird sie deutlich verfehlt“, so der DBfK. „Nur mit mehr Studie­ren­den an den Hochschu­len kann die pflege­ri­sche Versor­gung zukunfts­si­cher werden.“

Die nächs­ten Schritte wären ein damit verbun­de­ner Ausbau der Pflege­stu­di­en­gänge, sowie attrak­tive Karriere- und Verdienst­mög­lich­kei­ten für fertig ausge­bil­dete Akade­mi­ker/-innen in der Pflege.