In einer von der „Konzertierten Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverbände“ verabschiedeten Resolution wird vor einer Überinterpretation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewarnt. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände sehen die medizinische Versorgung der Bevölkerung erheblich gefährdet, wenn es zu einer Abmahnwelle infolge einer überzogenen Interpretation der DSGVO komme.
Die Verbände beziehen sich dabei auf ihrer Ansicht nach falsche juristische Einschätzungen, die es offenbar bereits schon durch die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) gegeben habe. Durch derartige Fehlinterpretationen würden Ärzte und Psychotherapeuten „unnötigen Papierbergen“ ausgesetzt werden. Außerdem könnten die neuen Datenschutzbestimmungen potenzielle Kooperationen und interprofessionelle sowie fachübergreifende Zusammenarbeiten hemmen, die für eine Patientenversorgung nach den hohen medizinischen Standards erforderlich seien.
Gegen eine angemessene und adäquate Auslegung der Datenschutzbestimmungen sei nichts auszusetzen, betonten die Berufsverbände zugleich in ihrer Resolution. Sie forderten allerdings die Bundesregierung auf, gegen einen Abmahnmissbrauch vorzugehen und dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung in der Medizin nicht durch die neuen Datenschutzbestimmungen gefährdet wird. Dazu solle die Bundesregierung bis zum 1. September 2018 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.
Quelle: KBV