Notauf­nah­men sind zuneh­mend überlas­tet, so wird es immer wieder beklagt. Patien­ten kommen in die Notfall­am­bu­lanz, obwohl sie eigent­lich keinen echten Bedarf an notfall­me­di­zi­ni­scher Versor­gung haben und bei einem nieder­ge­las­se­nen Hausarzt oder Facharzt bestens aufge­ho­ben wären.

Portal­pra­xen als erste Anlauf­stelle

Schles­wig-Holstein möchte seine Notfall­am­bu­lan­zen nun entlas­ten. Dazu hat das Land einen Geset­zes­an­trag bei dem Deutschen Bundes­rat vorge­stellt, dem zufolge die zeitli­che Begren­zung der Portal­pra­xen aufge­ho­ben werden soll. Auf diese Weise sollen sie die Ambulan­zen an allen Tagen und rund um die Uhr entlas­ten können, indem sie als erste Anlauf- und Verteil­stelle für Patien­ten dienen. Dort kann die Einschät­zung des Versor­gungs­be­dar­fes der Patien­ten dann bereits vorge­nom­men werden, sodass nur noch die tatsäch­li­chen Notfälle in die Ambulanz gelan­gen.

Bisher dürfen Portal­pra­xen nur außer­halb der Öffnungs­zei­ten der nieder­ge­las­se­nen Ärzte geöff­net haben, also ausschließ­lich zu Notfall­dienst­zei­ten. Der Antrag Schles­wig-Holsteins wurde zur weite­ren Erörte­rung an die Fachaus­schüsse weiter­ge­lei­tet.

Quelle: Bundes­rat