Die zuletzt vorgestellte gemeinsame Erklärung soll nach den Worten von Minister Lauterbach dazu dienen, der Gefahr von Infektionen zu begegnen, ohne die Pflegekräfte dabei zu überlasten oder die Pflegebedürftigen sogar auszugrenzen. Der Schutz von Pflegebedürftigen habe für die Bundesregierung weiter oberste Priorität.
Lauterbach: Beauftragte für Impfungen, Testungen und Hygiene
Die Erklärung sieht ein flächendeckendes Impfangebot mit den neu zugelassenen angepassten Impfstoffen, umfassende Hygiene- und Testkonzepte sowie einen einfachen Zugang von infizierten Pflegebedürftigen zu antiviralen Medikamenten vor.
Beschäftigte in der Altenpflege müssen sich mindestens 3‑mal pro Kalenderwoche testen lassen. Es sei denn, Landesregelungen haben anderes vorgesehen. Mitarbeitende in voll- und teilstationären Einrichtungen können sich weiterhin vor Dienstantritt in der Einrichtung selbst testen. So sollen Personalressourcen zgeschont werden.
Pflegeheime müssen für die Zeit von 1. Oktober bis 7. April 2023 eine oder mehrere Beauftragte benennen, die sich um die Koordinierung der Impfungen, Testungen, Hygieneanforderungen und antiviralen Medikation kümmern. Die Impfbeauftragten bekommen abhängig von der Größe des Pflegeheims eine Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro monatlich.
Grundsätzlich gilt: Pflegeeinrichtungen könnten Pflegefachpersonen im Rahmen der ärztlichen Delegation in die Durchführung der Corona-Schutzimpfungen einbinden.
Quelle: BMG