Lauterbach
Heime wappnen gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten – Lauter­bachs erklär­tes Ziel

Die zuletzt vorge­stellte gemein­same Erklä­rung soll nach den Worten von Minis­ter Lauter­bach dazu dienen, der Gefahr von Infek­tio­nen zu begeg­nen, ohne die Pflege­kräfte dabei zu überlas­ten oder die Pflege­be­dürf­ti­gen sogar auszu­gren­zen. Der Schutz von Pflege­be­dürf­ti­gen habe für die Bundes­re­gie­rung weiter oberste Priori­tät.

Lauter­bach: Beauf­tragte für Impfun­gen, Testun­gen und Hygiene

Die Erklä­rung sieht ein flächen­de­cken­des Impfan­ge­bot mit den neu zugelas­se­nen angepass­ten Impfstof­fen, umfas­sende Hygiene- und Testkon­zepte sowie einen einfa­chen Zugang von infizier­ten Pflege­be­dürf­ti­gen zu antivi­ra­len Medika­men­ten vor.

Beschäf­tigte in der Alten­pflege müssen sich mindes­tens 3‑mal pro Kalen­der­wo­che testen lassen. Es sei denn, Landes­re­ge­lun­gen haben anderes vorge­se­hen. Mitar­bei­tende in voll- und teilsta­tio­nä­ren Einrich­tun­gen können sich weiter­hin vor Dienst­an­tritt in der Einrich­tung selbst testen. So sollen Perso­nal­res­sour­cen zgeschont werden.

Pflege­heime müssen für die Zeit von 1. Oktober bis 7. April 2023 eine oder mehrere Beauf­tragte benen­nen, die sich um die Koordi­nie­rung der Impfun­gen, Testun­gen, Hygie­ne­an­for­de­run­gen und antivi­ra­len Medika­tion kümmern. Die Impfbe­auf­trag­ten bekom­men abhän­gig von der Größe des Pflege­heims eine Sonder­zah­lung von bis zu 1.000 Euro monat­lich.

Grund­sätz­lich gilt: Pflege­ein­rich­tun­gen könnten Pflege­fach­per­so­nen im Rahmen der ärztli­chen Delega­tion in die Durch­füh­rung der Corona-Schutz­imp­fun­gen einbin­den.

Quelle: BMG