Er war eines der zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags: der Pflegebonus. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen ersten Entwurf dazu vorgelegt. Danach sollen Beschäftigte in der Altenpflege einen Zuschlag von bis zu 550 Euro erhalten.
Darüber hinaus sollen 280.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern von dem Pflegebonus profitieren, die besonders stark von der Coronapandemie betroffen waren. „Die Prämie soll an Pflegekräfte gezahlt werden, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben“, heißt es in dem Eckpunktepapier aus Lauterbachs Ministerium.
Je 500 Millionen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Details sind aber noch nicht in der Ampelkoalition abgestimmt. Lauterbach zeigte sich aber optimistisch: „Der Pflegebonus kommt“, sagte er am Dienstag im ZDF. Ursprünglich hatte Lauterbach einen ersten Entwurf bereits für Ende Januar angekündigt. Bis zuletzt war unklar, wie der Bonus konkret auf die Pflegekräfte aufgeteilt werden sollte.
Insgesamt stellt die Bundesregierung eine Milliarde Euro für das Vorhaben zur Verfügung: Je 500 Millionen Euro sollen auf die Krankenhäuser und auf Pflegeeinrichtungen verteilt werden. Beschäftigte in der Altenpflege sollen den Bonus im zweiten Halbjahr 2022 erhalten.
Pflegebonus ist steuer- und sozialabgabenfrei
Anspruch haben generell alle Beschäftigten in Altenpflege-Einrichtungen, die zwischen November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in einer Einrichtung tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind. Der Pflegebonus soll steuer- und sozialabgabenfrei sein.
Vollzeitbeschäftigte in der „direkten Pflege und Betreuung“ in der Altenpflege sollen bis zu 550 Euro erhalten, heißt es in dem Eckpunktepapier. Personal, das mindestens 25 Prozent seiner Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitgearbeitet hat, soll bis zu 370 Euro bekommen.
Auszubildende sollen bis zu 330 Euro erhalten, sonstige Arbeitnehmer bis zu 190 Euro und Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr bis zu 60 Euro.
Für die Krankenhäuser ist der Plegebonus hingegen nicht so detailliert gestaffelt. „Die Krankenhausträger der begünstigten Krankenhäuser entscheiden gemeinsam mit der Beschäftigtenvertretung über die Prämienberechtigten und die jeweilige Prämienhöhe“, so heißt es. Es sollen jene Kliniken einen Bonus erhalten, die durch die Pandemie besonders belastet waren. Darunter würden 837 Krankenhäuser fallen, die 95 Prozent aller Corona-Fälle versorgt hätten, heißt es in dem Entwurf.
Krankenhausgesellschaft sieht Verteilung kritisch
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt unterschiedliche Prämienhöhen für Pflegekräfte auf Intensiv- und Pflegekräften auf Normalstationen ab. Dies führe zu enormen Abgrenzungsproblemen und zur Ungleichbehandlung der Beschäftigten, so die DKG.
Eine solche Verteilung könne der Belastung im Einzelfall niemals gerecht werden. Die DKG empfiehlt deshalb den Krankenhausträgern, mit den Mitarbeitervertretungen und Betriebsräten einheitliche Prämienregelungen in den Krankenhäusern zu vereinbaren.
Die Auszahlung einer einmaligen Pflegeprämie sei aber kein Ersatz für eine nachhaltige Förderung der Pflege. Die DKG fordert deshalb:
- Dauerhafte steuerliche Erleichterungen in Form eines erhöhten Steuerfreibetrags für Pflegekräfte.
- Die schnelle gesetzliche Einführung einer Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
- Die umgehende Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes, um die Krankenhäuser finanziell in die Lage zu versetzen, die tariflich vereinbarten Gehälter und Corona-Prämien trotz der vielerorts noch nicht abgeschlossenen Pflegebudgetverhandlungen auszuzahlen.
Quellen: ZDF, Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)