Pflegebonus
Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) gibt erste Details zum Pflege­bo­nus bekannt Bild: Deutscher Bundestag/Parlamentsfernsehen

Er war eines der zentra­len Verspre­chen des Koali­ti­ons­ver­trags: der Pflege­bo­nus. Jetzt hat Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) einen ersten Entwurf dazu vorge­legt. Danach sollen Beschäf­tigte in der Alten­pflege einen Zuschlag von bis zu 550 Euro erhal­ten.

Darüber hinaus sollen 280.000 Pflege­kräfte in Kranken­häu­sern von dem Pflege­bo­nus profi­tie­ren, die beson­ders stark von der Corona­pan­de­mie betrof­fen waren. „Die Prämie soll an Pflege­kräfte gezahlt werden, die während der Pande­mie eine heraus­ra­gende Leistung erbracht haben“, heißt es in dem Eckpunk­te­pa­pier aus Lauter­bachs Minis­te­rium.

Je 500 Millio­nen für Kranken­häu­ser und Pflege­ein­rich­tun­gen

Die Details sind aber noch nicht in der Ampel­ko­ali­tion abgestimmt. Lauter­bach zeigte sich aber optimis­tisch: „Der Pflege­bo­nus kommt“, sagte er am Diens­tag im ZDF. Ursprüng­lich hatte Lauter­bach einen ersten Entwurf bereits für Ende Januar angekün­digt. Bis zuletzt war unklar, wie der Bonus konkret auf die Pflege­kräfte aufge­teilt werden sollte.

Insge­samt stellt die Bundes­re­gie­rung eine Milli­arde Euro für das Vorha­ben zur Verfü­gung: Je 500 Millio­nen Euro sollen auf die Kranken­häu­ser und auf Pflege­ein­rich­tun­gen verteilt werden. Beschäf­tigte in der Alten­pflege sollen den Bonus im zweiten Halbjahr 2022 erhal­ten.

Pflege­bo­nus ist steuer- und sozial­ab­ga­ben­frei

Anspruch haben generell alle Beschäf­tig­ten in Alten­pflege-Einrich­tun­gen, die zwischen Novem­ber 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindes­tens drei Monate in einer Einrich­tung tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäf­tigt sind. Der Pflege­bo­nus soll steuer- und sozial­ab­ga­ben­frei sein.

Vollzeit­be­schäf­tigte in der „direk­ten Pflege und Betreu­ung“ in der Alten­pflege sollen bis zu 550 Euro erhal­ten, heißt es in dem Eckpunk­te­pa­pier. Perso­nal, das mindes­tens 25 Prozent seiner Arbeits­zeit in der direk­ten Pflege und Betreu­ung mitge­ar­bei­tet hat, soll bis zu 370 Euro bekom­men.

Auszu­bil­dende sollen bis zu 330 Euro erhal­ten, sonstige Arbeit­neh­mer bis zu 190 Euro und Freiwil­li­gen­dienst­leis­tende und Helfer im freiwil­li­gen sozia­len Jahr bis zu 60 Euro.

Für die Kranken­häu­ser ist der Plege­bo­nus hinge­gen nicht so detail­liert gestaf­felt. „Die Kranken­haus­trä­ger der begüns­tig­ten Kranken­häu­ser entschei­den gemein­sam mit der Beschäf­tig­ten­ver­tre­tung über die Prämi­en­be­rech­tig­ten und die jewei­lige Prämi­en­höhe“, so heißt es. Es sollen jene Klini­ken einen Bonus erhal­ten, die durch die Pande­mie beson­ders belas­tet waren. Darun­ter würden 837 Kranken­häu­ser fallen, die 95 Prozent aller Corona-Fälle versorgt hätten, heißt es in dem Entwurf.

Kranken­haus­ge­sell­schaft sieht Vertei­lung kritisch

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) lehnt unter­schied­li­che Prämi­en­hö­hen für Pflege­kräfte auf Inten­siv- und Pflege­kräf­ten auf Normal­sta­tio­nen ab. Dies führe zu enormen Abgren­zungs­pro­ble­men und zur Ungleich­be­hand­lung der Beschäf­tig­ten, so die DKG.

Eine solche Vertei­lung könne der Belas­tung im Einzel­fall niemals gerecht werden. Die DKG empfiehlt deshalb den Kranken­haus­trä­gern, mit den Mitar­bei­ter­ver­tre­tun­gen und Betriebs­rä­ten einheit­li­che Prämi­en­re­ge­lun­gen in den Kranken­häu­sern zu verein­ba­ren.

Die Auszah­lung einer einma­li­gen Pflege­prä­mie sei aber kein Ersatz für eine nachhal­tige Förde­rung der Pflege. Die DKG fordert deshalb:

  • Dauer­hafte steuer­li­che Erleich­te­run­gen in Form eines erhöh­ten Steuer­frei­be­trags für Pflege­kräfte.
  • Die schnelle gesetz­li­che Einfüh­rung einer Pflege­per­so­nal­be­mes­sung (PPR 2.0) wie sie im Koali­ti­ons­ver­trag verein­bart wurde.
  • Die umgehende Erhöhung des vorläu­fi­gen Pflege­ent­gelt­wer­tes, um die Kranken­häu­ser finan­zi­ell in die Lage zu verset­zen, die tarif­lich verein­bar­ten Gehäl­ter und Corona-Prämien trotz der vieler­orts noch nicht abgeschlos­se­nen Pflege­bud­get­ver­hand­lun­gen auszu­zah­len.

Quellen: ZDF, Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG)