Krankenpfleger wird zum Serienmörder
Der 42-Jährige Manuel H. wurde vom Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilt. Für die Kammer ist erwiesen, dass er drei Frauen mit Thallium vergiftet hat.
Bei den Frauen handelt es sich um seine Ehefrau, seine neue Lebensgefährtin, die zum Zeitpunkt der Tat schwanger war und ihre Großmutter. Nur die neue Lebensgefährtin hat überlebt. Das Kind ist kurz nach der Geburt verstorben.
Das Gericht hat den Krankenpfleger deshalb wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwangerschaftsabbruch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es erkannte sogar eine besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherheitsverwahrung an. Der Angeklagte verbringt somit in jedem Fall 15 Jahre im Gefängnis und kann nicht auf eine frühzeitige Entlassung hoffen.
Opfer waren arglos
Zur Urteilsbegründung teilte Pressesprecher und Richter am Landgericht Köln, Achim Hengstenberg, auf Nachfrage der Rechtsdepesche mit, dass das Gericht die besondere Heimtücke der Tat hervorhob. Bei Thallium handelt es sich um einen geruchslosen und geschmackslosen Stoff, die Opfer seien entsprechend arglos gewesen.
Das Schwermetall wurde früher auch als Rattengift eingesetzt. Das Gericht stufte die Tat als zusätzlich grausam ein, da Thallium erhebliche Schmerzen bei den Opfern hervorgerufen habe, unter denen sie letztlich sterben mussten.
„Nie mehr in Freiheit gelangen“
Die Vorsitzende der Kammer habe ausgeführt, dass der Angeklagte extrem gefährlich sei und nach heutigem Stand nie mehr in Freiheit gelangen dürfe. Das Gericht erkannte gleich mehrere Mordmerkmale, zudem handelt es sich um einen Serienmord.
Sollte Manuel H. in Freiheit gelangen, bestehe Gefahr für jeden und jede. Der Angeklagte habe sich im gesamten Verfahren sehr kontrolliert gezeigt. Er sei in der Lage gewesen, alle über seine wahren Absichten und Motive zu täuschen.
Angeklagter: „Thallium kenne ich nicht“
Warum er die drei Frauen vergiftete, ist also bis heute nicht geklärt. Im Laufe des Prozesses beteuerte H. seine Unschuld. Er gab an, nie gewusst zu haben, was genau Thallium ist.
Er habe es nur auf Bitten seiner Ehefrau gekauft. Später soll er im gemeinsamen Tresor zu Hause einen Brief gefunden haben, auf dem stand, dass sie sich mit Thallium das Leben genommen habe. Den Brief habe er an ihrem Grab verbrannt.
Keine Anhaltspunkte für Selbstmord
Die Vorsitzende der Kammer hat bei der Urteilsverkündung ausgeführt, dass diese Schilderungen von Manuel H. völlig absurd seien. Es gebe überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frau sich das Leben nehmen wollte.
Vielmehr habe sie kurz vor ihrem Tod noch eine Skifreizeit mit ihm unternommen und sei sehr glücklich gewesen. Nichts spreche für einen Selbstmord. Zudem würde eine reflektierte Person nicht versuchen, sich ausgerechnet mit Thallium umzubringen.