Thallium
Das Gericht sah die Schuld als erwie­sen an Bild: AJEL/Pixabay.com

Kranken­pfle­ger wird zum Serien­mör­der

Der 42-Jährige Manuel H. wurde vom Landge­richt Köln zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt. Für die Kammer ist erwie­sen, dass er drei Frauen mit Thallium vergif­tet hat.

Bei den Frauen handelt es sich um seine Ehefrau, seine neue Lebens­ge­fähr­tin, die zum Zeitpunkt der Tat schwan­ger war und ihre Großmutter. Nur die neue Lebens­ge­fähr­tin hat überlebt. Das Kind ist kurz nach der Geburt verstor­ben.

Das Gericht hat den Kranken­pfle­ger deshalb wegen zweifa­chen Mordes, versuch­ten Mordes, gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und versuch­tem Schwan­ger­schafts­ab­bruch zu lebens­lan­ger Freiheits­strafe verur­teilt. Es erkannte sogar eine beson­dere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicher­heits­ver­wah­rung an. Der Angeklagte verbringt somit in jedem Fall 15 Jahre im Gefäng­nis und kann nicht auf eine frühzei­tige Entlas­sung hoffen.

Opfer waren arglos

Zur Urteils­be­grün­dung teilte Presse­spre­cher und Richter am Landge­richt Köln, Achim Hengs­ten­berg, auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche mit, dass das Gericht die beson­dere Heimtü­cke der Tat hervor­hob. Bei Thallium handelt es sich um einen geruchs­lo­sen und geschmacks­lo­sen Stoff, die Opfer seien entspre­chend arglos gewesen.

Das Schwer­me­tall wurde früher auch als Ratten­gift einge­setzt. Das Gericht stufte die Tat als zusätz­lich grausam ein, da Thallium erheb­li­che Schmer­zen bei den Opfern hervor­ge­ru­fen habe, unter denen sie letzt­lich sterben mussten.

„Nie mehr in Freiheit gelan­gen“

Die Vorsit­zende der Kammer habe ausge­führt, dass der Angeklagte extrem gefähr­lich sei und nach heuti­gem Stand nie mehr in Freiheit gelan­gen dürfe. Das Gericht erkannte gleich mehrere Mordmerk­male, zudem handelt es sich um einen Serien­mord.

Sollte Manuel H. in Freiheit gelan­gen, bestehe Gefahr für jeden und jede. Der Angeklagte habe sich im gesam­ten Verfah­ren sehr kontrol­liert gezeigt. Er sei in der Lage gewesen, alle über seine wahren Absich­ten und Motive zu täuschen.

Angeklag­ter: „Thallium kenne ich nicht“

Warum er die drei Frauen vergif­tete, ist also bis heute nicht geklärt. Im Laufe des Prozes­ses beteu­erte H. seine Unschuld. Er gab an, nie gewusst zu haben, was genau Thallium ist.

Er habe es nur auf Bitten seiner Ehefrau gekauft. Später soll er im gemein­sa­men Tresor zu Hause einen Brief gefun­den haben, auf dem stand, dass sie sich mit Thallium das Leben genom­men habe. Den Brief habe er an ihrem Grab verbrannt.

Keine Anhalts­punkte für Selbst­mord

Die Vorsit­zende der Kammer hat bei der Urteils­ver­kün­dung ausge­führt, dass diese Schil­de­run­gen von Manuel H. völlig absurd seien. Es gebe überhaupt keine Anhalts­punkte dafür, dass die Frau sich das Leben nehmen wollte.

Vielmehr habe sie kurz vor ihrem Tod noch eine Skifrei­zeit mit ihm unter­nom­men und sei sehr glück­lich gewesen. Nichts spreche für einen Selbst­mord. Zudem würde eine reflek­tierte Person nicht versu­chen, sich ausge­rech­net mit Thallium umzubrin­gen.