Krankenkassenbeitrag wird leicht erhöht
Der Krankenkassenbeitrag soll wegen mangelnder Mittel vom Staat leicht erhöht werden, erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
„Finanzminister Christian Lindner hat klargemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können“, sagte Lauterbach.
„Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut steigen müssen“, so der Sozialdemokrat weiter.
Milliarden-Defizit bei den Kassen erwartet
Krankenversicherungen rechnen im kommenden Jahr mit Lücken in der Finanzierung. Der GKV-Spitzenverband geht von 3,5 bis 7 Milliarden Euro im Defizit aus. Lauterbach selbst rechne zwar nicht mit einer Lücke von sieben Milliarden Euro, „trotzdem wird es wohl ein Defizit geben“.
Rechnerisch würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte steigen – sofern keine weiteren Maßnahmen zum Gegensteuern getroffen werden. Der Zusatzbeitrag wird von den Kassen individuell erhoben.
Dieser soll den Finanzbedarf decken, der über die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht. Im Gesundheitsfonds sind die Beiträge der Mitglieder, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Bundeszuschuss enthalten.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze abgelehnt
Weiter lehnt Lauterbach die Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab. Diese Grenze regelt, bis zu welchem Betrag Einkünfte für die Beitragszahlung berücksichtigt werden.
Die Beitragsbemessung richtet sich hierbei nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen. Für das Jahr 2023 liegt die Grenze bei 4.987,50 Euro im Monat.
Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen, da zusätzlich auch die Versicherungspflichtgrenze steigen müsste, sagte Lauterbach: „Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen.“
Bei der Versicherungspflichtgrenze geht es um eine Einkommensgrenze, die beim Überschreiten den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erlaubt.
Schon dieses Jahr sind neben der Beitragsbemessungsgrenze auch die Beitragssätze gestiegen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen in Deutschland liegt 2023 bei 1,6.
Aus dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag ergibt sich schließlich der Gesamtbeitrag, der von den Versicherten an die Krankenkasse gezahlt werden muss.
Quelle: RND, BMG