Krankenkassenbeitrag
Bundes­mi­nis­ter für Gesund­heit, Karl Lauter­bach (SPD) Bild: BMG/Thomas Ecke

Kranken­kas­sen­bei­trag wird leicht erhöht

Der Kranken­kas­sen­bei­trag soll wegen mangeln­der Mittel vom Staat leicht erhöht werden, erklärte Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land.

„Finanz­mi­nis­ter Chris­tian Lindner hat klarge­macht, dass die Steuer­zu­schüsse an die Gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung nicht erhöht werden können“, sagte Lauter­bach.

„Mit mir wird es keine Leistungs­kür­zun­gen geben. Der Beitrags­satz zur Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung wird daher im nächs­ten Jahr erneut steigen müssen“, so der Sozial­de­mo­krat weiter.

Milli­ar­den-Defizit bei den Kassen erwar­tet

Kranken­ver­si­che­run­gen rechnen im kommen­den Jahr mit Lücken in der Finan­zie­rung. Der GKV-Spitzen­ver­band geht von 3,5 bis 7 Milli­ar­den Euro im Defizit aus. Lauter­bach selbst rechne zwar nicht mit einer Lücke von sieben Milli­ar­den Euro, „trotz­dem wird es wohl ein Defizit geben“.

Rechne­risch würde der durch­schnitt­li­che Zusatz­bei­trag um 0,2 bis 0,4 Prozent­punkte steigen – sofern keine weite­ren Maßnah­men zum Gegen­steu­ern getrof­fen werden. Der Zusatz­bei­trag wird von den Kassen indivi­du­ell erhoben.

Dieser soll den Finanz­be­darf decken, der über die Zahlun­gen aus dem Gesund­heits­fonds hinaus­geht. Im Gesund­heits­fonds sind die Beiträge der Mitglie­der, der Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber sowie der Bundes­zu­schuss enthal­ten.

Anhebung der Beitrags­be­mes­sungs­grenze abgelehnt

Weiter lehnt Lauter­bach die Forde­run­gen nach einer Anhebung der Beitrags­be­mes­sungs­grenze ab. Diese Grenze regelt, bis zu welchem Betrag Einkünfte für die Beitrags­zah­lung berück­sich­tigt werden.

Die Beitrags­be­mes­sung richtet sich hierbei nach einem Prozent­satz der beitrags­pflich­ti­gen Einnah­men. Für das Jahr 2023 liegt die Grenze bei 4.987,50 Euro im Monat.

Eine Anhebung der Beitrags­be­mes­sungs­grenze sei durch den Koali­ti­ons­ver­trag ausge­schlos­sen, da zusätz­lich auch die Versi­che­rungs­pflicht­grenze steigen müsste, sagte Lauter­bach: „Ich hätte selber kein Problem damit, die Versi­che­rungs­pflicht­grenze und die Beitrags­be­mes­sungs­grenze anzuhe­ben. Aber ich halte mich an Abmachun­gen.“

Bei der Versi­che­rungs­pflicht­grenze geht es um eine Einkom­mens­grenze, die beim Überschrei­ten den Wechsel von der gesetz­li­chen in die private Kranken­ver­si­che­rung erlaubt.

Schon dieses Jahr sind neben der Beitrags­be­mes­sungs­grenze auch die Beitrags­sätze gestie­gen.

Der allge­meine Beitrags­satz beträgt aktuell 14,6 Prozent der beitrags­pflich­ti­gen Einnah­men. Der durch­schnitt­li­che Zusatz­bei­trags­satz der Kranken­kas­sen in Deutsch­land liegt 2023 bei 1,6.

Aus dem allge­mei­nen Beitrag und dem Zusatz­bei­trag ergibt sich schließ­lich der Gesamt­bei­trag, der von den Versi­cher­ten an die Kranken­kasse gezahlt werden muss.

Quelle: RND, BMG