Wirtschaftliche Existenz gefährdet
An der Blitzumfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft nahmen bundesweit 448 Allgemeinkrankenhäuser teil. 69 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass sie ihre wirtschaftliche Existenz bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform im Jahr 2027 gefährdet sehen.
Schon jetzt könne fast kein Krankenhaus seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken.
Die Umfrage hat zum Ziel, die von der Regierung geplanten Eckpunkte zur Krankenhausreform von den Betroffenen selbst bewerten zu lassen.
Kaum Abbau der Bürokratie erwartet
So erwarten elf Prozent der Befragten, dass sie durch die Reform mehr Personal gewinnen können. Von mehr als zwei Dritteln der Befragten wird positiv bewertet, dass Fallpauschalen durch leistungsbezogene Vorhaltefinanzierungen ergänzt werden sollen.
So gut wie kein Vertrauen legen die betroffenen Krankenhäuser allerdings in das Versprechen des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform würde zu einem Bürokratieabbau führen. 91 Prozent der Befragten glauben das nicht.
Auch dem Versprechen nach einer „Entökonomisierung“ der Krankenhäuser glauben 68 Prozent nicht.
Hälfte erwartet durch Krankenhausreform eine Verschlechterung
72 Prozent der befragten Krankenhäuser erwarten durch die Reform keine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage. 56 Prozent der Häuser erwarten sogar eine Verschlechterung.
Zudem erwarten die Krankenhäuser eine merkliche Konzentration ihrer Leistungen und Standorte durch die Reform. 44 Prozent rechnen mit Schließungen von Fachabteilungen für ihr Haus. 27 Prozent gehen von Schließungen einzelner Krankenhausstandorte aus und 15 Prozent erwarten sogar die vollständige Schließung des Krankenhauses.
Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß fordert angesichts der pessimistischen Aussichten von der Bundesregierung einen Inflationsausgleich, der die Krankenhäuser von den extrem gestiegenen Kosten entlasten könnte. Die Regierung müsse jetzt kurzfristig handeln, noch vor Wirksamwerden der Reform im Jahr 2027.
„Wir machen uns daher vor allem Sorgen um die kommenden Jahre, in denen die Reform noch nicht greift. Es bleibt fraglich, wie viele Krankenhäuser die Reform unter den jetzigen schweren wirtschaftlichen Bedingungen überhaupt erleben werden“, erklärt Gaß in einer Pressemitteilung.
„Ziele sind illusorisch“
Kritik übt Gaß auch an den Zielen, die die Regierung durch die Reform erreichen möchte.
Eine Verbesserung der Personalsituation sei seiner Meinung nach „illusorisch“. „Wenn Krankenhäuser regional schließen müssen, werden die Pflegekräfte im Regelfall nicht einfach wie ein Wanderzirkus in das nächste große Krankenhaus weiterziehen“, so Gaß weiter.
Bisherige Schließungen von Standorten hätten gezeigt, dass Pflegekräfte eher einen neuen Arbeitgeber in der Nähe ihres Wohnsitzes suchen würden.
Auch, dass durch die Reform eine Entbürokratisierung in den Krankenhäusern stattfinden könnte, ist für ihn fraglich. „An keiner Stelle sind in den Eckpunkten konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung beschlossen worden“, so Gaß.
Pflegekräfte müssten drei Stunden ihres Arbeitstages mit Dokumentationsarbeit verbringen. Eine tatsächliche Entbürokratisierung würde demnach ein enormes Arbeitskräftepotenzial freisetzen, glaubt er.
Gesetz zur Krankenhausreform Anfang 2024
Bund und Länder hatten sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte der Krankenhausreform geeinigt. Ein entsprechendes Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, wie das Bundesgesundheitsministerium informierte. Mit der Reform wolle man vor allem drei zentrale Ziele verfolgen:
- Entökonomisierung
- Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
- Entbürokratisierung
Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) sagte hierzu: „Ohne Reform werden viele Krankenhäuser ungesteuert Insolvenz anmelden müssen. Mit der Reform bekommen Krankenhäuser wieder eine Perspektive“.
Dazu wolle man unter anderem das System der Fallpauschalen beenden. Stattdessen sollen Kliniken mit Vorhaltepauschalen finanziert werden. So soll die Existenz einer Klinik auch dann gesichert werden, wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbietet.
Die Versorgung soll damit nicht mehr von Quantität, sondern von Qualität bestimmt sein. Patientinnen und Patienten könnten sich so darauf verlassen, dass an ihnen durchgeführte Behandlungen auch tatsächlich nötig sind.
Quelle: DKG, BMG