Die Zahl der Menschen pro Jahr, die sich durch einen Krankenhauskeim infizieren, ist nicht zu gering: Allein in Deutschland zählt man jährlich etwa 400.000 Menschen, wovon ca. 30.000 auf multiresistente Erreger (MRE) zurückfallen und schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Aus einer Studie aus dem vergangenen Jahr (Rechtsdepesche berichtete) geht hervor, dass die Zahl der Klinik-Infektionen europaweit bei 2,6 Millionen Menschen liegt und 91.000 davon tödlich ausgehen.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat daher auf seiner Mitgliederversammlung eine Resolution (Download unten angehängt) verabschiedet und darin sieben Forderungen zum Thema Krankenhaushygiene formuliert. Unter anderem heißt es darin, dass noch mehr Aufklärungsarbeit seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemacht werden soll und mehr Transparenz beispielsweise hinsichtlich der Krankenhaus-Qualitätsberichte erfolgen muss. Zudem soll es eine Richtlinie geben, in der die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität von Hygienemaßnahmen geregelt sind, ebenso wie entsprechende Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen. Auch Vorgaben für Screening und Isolation von „Risikopatienten“ sollen darin enthalten sein. Zuletzt werden in der Resolution Qualitätsindikatoren für die Hygiene, welche die Bundesländer bei der Krankenhausplanung berücksichtigen müssen, sowie eine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel (beispielsweise für Isolationszimmer) der Länder gefordert.
„Wir können noch viel tun“
Vdek-Verbandsvorsitzender, Uwe Klemens, hob die Notwendigkeit hervor beim Thema Krankenhaushygiene weiter voranzuschreiten: „Wir können noch viel tun in Sachen Krankenhaushygiene. Ein Drittel der Infektionen sind auf unzureichende Hygiene im Krankenhaus oder Pflegeheim zurückzuführen und deshalb grundsätzlich vermeidbar. Der Schlüssel zur Lösung der Probleme liegt vor allem in einer verbesserten Hygiene, einer angemesseneren Behandlung von MRE-Patienten und einem Umdenken im Einsatz von Antibiotika.“
Zugleich betonte er aber auch, dass in der Vergangenheit bereits viele Aktionen und Projekte erfolgreich umgesetzt wurden – darin solle man nun anschließen. Beispielsweise würdigte er die „Aktion Saubere Hände“, welche die Verbesserung der Händedesinfektion in Krankenhäusern zum Ziel hat. Auch das verabschiedete Infektionsschutzgesetz und diverse Aktionen der Bundesregierung haben zur Verbesserung der Krankenhaushygiene beigetragen, wie etwa die Antibiotika-Resistenzstrategie und das Hygienesonderprogramm. Nun komme es darauf an – so Klemens – daran anzuknüpfen und noch bestehende Mängel in der Umsetzung und Koordination zu beseitigen.
Quelle: vdek