AnzeigePatientensicherheit Korrekte Patientenaufklärung – Was ist zu beachten?
Nur ein aufgeklärter Patient kann in einen Behandlungsvertrag einwilligen, lautet die Kernbotschaft von Prof. Dr. Volker Großkopf. Besondere Sorgfalt ist auf die sog. „Behandlungsmethodenaufklärung“ zu legen, wenn verschiedene Therapieoptionen bestehen. Steht einem operativen Eingriff eine konservative Behandlung gegenüber, ist es für den Patienten von eminenter Bedeutung, dass er über Risiken, Nebenwirkungen und Heilungschancen aller Optionen aufgeklärt wird. Das spiegelt sich im Ergebnis auch in der Haftungssituation, so der Kölner Rechtsanwalt.