Das bisher vornehmlich in den Einrichtungen des Gesundheitswesens vertretene Fachjournal erfährt hierdurch eine verstärkte Verbreitung auch in der juristischen Fachwelt.
Die Grundidee des Herausgebers Prof. Dr. Volker Großkopf, nach der komplizierte gesundheitsrechtliche Sachverhalte in knapper verständlicher Form dargestellt werden sollen, wird nunmehr auch in größerem Umfang an medizin- und sozialrechtlich orientierte Rechtsanwälte und Richter herangetragen. Damit ist der Informationstransfer zwischen unterschiedlichen Disziplinen in besonderer Weise gewährleistet.