Den Pflegen­den steht damit zukünf­tig ein Angebot zur Verfü­gung das neben den pflege­tat­säch­li­chen auch die recht­li­chen Frage­stel­lun­gen einer umfas­sen­den Beant­wor­tung zuführt. Durch die Vertriebs­un­ter­stüt­zung des Hanno­ve­ra­ner Tradi­ti­ons­hau­ses Vincentz wird die „Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen“ einem breite­ren Fachpu­bli­kum eröff­net. Die Zielset­zung der Rechts­de­pe­sche – die schadens­prä­ven­tive Vermitt­lung juris­ti­scher Infor­ma­tio­nen – wird damit weiter voran­ge­trie­ben. Nur auf Grund­lage der Kennt­nis aktuel­ler Gerichts­ent­schei­dun­gen sowie grund­sätz­li­cher Infor­ma­tio­nen über spezi­elle recht­li­che Frage­stel­lun­gen, können im Praxis­all­tag Schadens­si­tua­tio­nen vermie­den werden. Die Komple­xi­tät des Gesund­heits­we­sens erfor­dert zudem einen aufge­schlos­se­nen und verstän­di­gen Austausch zwischen der ärztli­chen und der pflege­ri­schen Berufs­gruppe. Gerade dieses Mitein­an­der will die „Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen“ zur Siche­rung deren Inter­es­sen, aber auch zur bestän­di­gen Gewähr­leis­tung des Patien­ten- bzw. Bewoh­ner­schut­zes, heraus­bil­den.