Das Sofortprogramm für die Kranken- und Altenpflege, ebenso wie eine „Konzertierte Aktion Pflege“, wurde im Rahmen des im Februar vereinbarten Koalitionsvertrags der SPD und Union beschlossen. Bislang waren nur die groben Pläne bekannt, die mit dem Sofortprogramm verbunden sind – nun hat Gesundheitsminister Jens Spahn vergangene Woche konkrete Aussagen zum Sofortprogramm getätigt und diese Eckpunkte vorgestellt:
Pflege im Krankenhaus
- Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert
- Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte werden vollständig refinanziert
- Mehr Ausbildungsplätze in der Pflege
- Erhöhte Vergütung für mehr Pflegekräfte bei erhöhtem Pflegeaufwand
- Ausbau und Fortsetzung des Krankenhausstrukturfonds
- Vergütung von Pflegepersonalkosten unabhängig von Fallpauschalen
Pflege in Pflegeeinrichtungen
- Mehr Stellen für Altenpflegeeinrichtungen
- Ausbildungsfinanzierung: Ab 2020 Verzicht auf Anrechnungsschlüssel für Einsatz der Auszubildenden im ersten Lehrjahr
- Investition in Digitalisierung – dadurch Entlastung der Pflege
- Bessere Zusammenarbeit mit Niedergelassenen
- Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige
Kranken- und Altenpflege
- Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Refinanzierungsmaßnahmen für Pflege im Krankenhaus
Das Sofortprogramm verspricht diverse Refinanzierungsmaßnahmen, die den Pflegenden zu Gute kommen sollen. So ist geplant, dass jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus künftig vollständig von den Kostenträgern refinanziert wird. Auf diese Weise will man die Personalsituation in Krankenhäusern verbessern. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird 2018 fortgeführt – allerdings mit kleinen Veränderungen: So wird keine Obergrenze mehr für die zusätzlichen Mittel festgelegt und auch der zehnprozentige Eigenanteil der Krankenhäuser soll entfallen. Mittel, die nicht für zusätzliches Personal eingesetzt wurden, müssen zurückgezahlt werden.
Auch die Tarifsteigerungen sollen vollständig refinanziert werden. Bislang seien nicht ausgeglichene Tarifsteigerungen oftmals zu Lasten der Pflege gegangen. Durch eine Nachweispflicht möchte man künftig sicherstellen, dass zusätzliche Finanzmittel tatsächlich beim Pflegepersonal ankommen. Zuletzt soll eine vollständige Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden der (Kinder-)Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 stattfinden.
Höhere Vergütung bei höherem Pflegeaufwand
Seit 2018 gilt die Regelung: Bei bestehendem erhöhten Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten können Krankenhäuser eine zusätzliche Vergütung der Kostenträger erhalten. In der Realität gelingt es nur oft mangels einer validen Datengrundlage nicht, dies umzusetzen. Hier möchte man Abhilfe verschaffen und die Krankenkassen dazu verpflichten, dass sie den Krankenhäusern die nötigen Informationen zur Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Patienten mitteilen.
Ausbau des Krankenhausstrukturfonds
Viele Bundesländer kommen ihrer Investitionspflicht gegenüber den Krankenhäusern nicht nach. Oftmals wurden die Mittel daher von den Krankenhäusern selbst aufgebracht, was nicht selten zu Lasten der Pflegekräfte ging. Aus diesem Grund soll der Krankenhausstrukturfonds ausgebaut und 2019 mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt werden. „Entsprechend den Fördergrundsätzen des bisherigen Krankenhausstrukturfonds werden die Länder verpflichtet, das in den Haushaltsplänen der Jahre 2015–2017 durchschnittlich veranschlagte Fördervolumen mindestens in den Jahren 2019 bis 2022 aufrechtzuerhalten und um den von ihnen zu tragenden Kofinanzierungsanteil zu erhöhen“, heißt es weiter in der Vorstellung der Sofortprogramm-Eckpunkte.
13.000 neue Pflegekräfte sollen die vollstationäre Altenpflege unterstützen. Für eine Einrichtung beispielsweise mit bis zu 40 Bewohnern ergibt sich damit eine halbe Pflegestelle und für Einrichtungen zwischen 41 und 80 Bewohner eine Stelle zusätzlich. Die Finanzierung soll dabei nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen gehen.
Mehr Entlastung durch Digitalisierung
Ein zusätzlicher Hoffnungsträger einer baldigen Entlastung heißt: Digitalisierung. In ihr sieht man erhebliches Potenzial Arbeitsprozesse erleichtern und beschleunigen zu können, etwa in den Bereichen der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation oder der Abrechnung von Pflegeleistungen. Daher soll durch eine Investition in die Digitalisierung seitens der Pflegeversicherung die Anschaffung einer digitalen und technischen Ausrüstung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt werden.
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten fördern
Pflegeeinrichtungen möchte man zur Kooperation mit vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern verpflichten – aus einer „Soll-Regelung“ soll hierbei eine „Muss-Regelung“ geschaffen werden. Insgesamt möchte man so die Entwicklung entsprechender Kooperationen beschleunigen und fördern.
Betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte
Die psychische und körperliche Belastung ist im Pflegeberuf überdurchschnittlich hoch. Um Pflegekräfte in ihrem Beruf halten zu können und damit sie nicht selbst zum „Pflegefall“ werden, benötigt es betriebliche Gesundheitsförderung. Dabei will die Regierung die Einrichtungen unterstützen. Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr für gesundheitsfördernde Leistungen in Krankenhäusern zu investieren. Zuletzt möchte man außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf ausbauen und entsprechende Maßnahmen für „besondere Betreuungsbedarfe“ finanziell unterstützt.
Quelle: BMG