Sofortprogramms Pflege
Im Rahmen des Sofort­pro­gramms Pflege sollen Verbes­se­rungs­maß­nah­men für die Pflege getrof­fen werden. Bild: Arne9001 | Dreamstime.com

Das Sofort­pro­gramm für die Kranken- und Alten­pflege, ebenso wie eine „Konzer­tierte Aktion Pflege“, wurde im Rahmen des im Februar verein­bar­ten Koali­ti­ons­ver­trags der SPD und Union beschlos­sen. Bislang waren nur die groben Pläne bekannt, die mit dem Sofort­pro­gramm verbun­den sind – nun hat Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn vergan­gene Woche konkrete Aussa­gen zum Sofort­pro­gramm getätigt und diese Eckpunkte vorge­stellt:

Pflege im Kranken­haus

  • Jede zusätz­li­che Pflege­kraft wird finan­ziert
  • Tarif­stei­ge­run­gen für die Pflege­kräfte werden vollstän­dig refinan­ziert
  • Mehr Ausbil­dungs­plätze in der Pflege
  • Erhöhte Vergü­tung für mehr Pflege­kräfte bei erhöh­tem Pflege­auf­wand
  • Ausbau und Fortset­zung des Kranken­haus­struk­tur­fonds
  • Vergü­tung von Pflege­per­so­nal­kos­ten unabhän­gig von Fallpau­scha­len

Pflege in Pflege­ein­rich­tun­gen

  • Mehr Stellen für Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen
  • Ausbil­dungs­fi­nan­zie­rung: Ab 2020 Verzicht auf Anrech­nungs­schlüs­sel für Einsatz der Auszu­bil­den­den im ersten Lehrjahr
  • Inves­ti­tion in Digita­li­sie­rung – dadurch Entlas­tung der Pflege
  • Bessere Zusam­men­ar­beit mit Nieder­ge­las­se­nen
  • Medizi­ni­sche Rehabi­li­ta­tion für pflegende Angehö­rige

Kranken- und Alten­pflege

  • Förde­rung der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung für Pflege­kräfte
  • Bessere Verein­bar­keit von Familie und Beruf

Refinan­zie­rungs­maß­nah­men für Pflege im Kranken­haus

Das Sofort­pro­gramm verspricht diverse Refinan­zie­rungs­maß­nah­men, die den Pflegen­den zu Gute kommen sollen. So ist geplant, dass jede zusätz­li­che Pflege­stelle im Kranken­haus künftig vollstän­dig von den Kosten­trä­gern refinan­ziert wird. Auf diese Weise will man die Perso­nal­si­tua­tion in Kranken­häu­sern verbes­sern. Das mit dem Kranken­haus­struk­tur­ge­setz (KHSG) einge­führte Pflege­stel­len-Förder­pro­gramm wird 2018 fortge­führt – aller­dings mit kleinen Verän­de­run­gen: So wird keine Obergrenze mehr für die zusätz­li­chen Mittel festge­legt und auch der zehnpro­zen­tige Eigen­an­teil der Kranken­häu­ser soll entfal­len. Mittel, die nicht für zusätz­li­ches Perso­nal einge­setzt wurden, müssen zurück­ge­zahlt werden.

Auch die Tarif­stei­ge­run­gen sollen vollstän­dig refinan­ziert werden. Bislang seien nicht ausge­gli­chene Tarif­stei­ge­run­gen oftmals zu Lasten der Pflege gegan­gen. Durch eine Nachweis­pflicht möchte man künftig sicher­stel­len, dass zusätz­li­che Finanz­mit­tel tatsäch­lich beim Pflege­per­so­nal ankom­men. Zuletzt soll eine vollstän­dige Refinan­zie­rung der Ausbil­dungs­ver­gü­tun­gen von Auszu­bil­den­den der (Kinder-)Krankenpflege und der Kranken­pfle­ge­hilfe im ersten Ausbil­dungs­jahr ab 2019 statt­fin­den.

Höhere Vergü­tung bei höherem Pflege­auf­wand

Seit 2018 gilt die Regelung: Bei bestehen­dem erhöh­ten Pflege­auf­wand bei pflege­be­dürf­ti­gen Patien­ten können Kranken­häu­ser eine zusätz­li­che Vergü­tung der Kosten­trä­ger erhal­ten. In der Reali­tät gelingt es nur oft mangels einer validen Daten­grund­lage nicht, dies umzuset­zen. Hier möchte man Abhilfe verschaf­fen und die Kranken­kas­sen dazu verpflich­ten, dass sie den Kranken­häu­sern die nötigen Infor­ma­tio­nen zur Pflege­be­dürf­tig­keit der jewei­li­gen Patien­ten mittei­len.

Ausbau des Kranken­haus­struk­tur­fonds

Viele Bundes­län­der kommen ihrer Inves­ti­ti­ons­pflicht gegen­über den Kranken­häu­sern nicht nach. Oftmals wurden die Mittel daher von den Kranken­häu­sern selbst aufge­bracht, was nicht selten zu Lasten der Pflege­kräfte ging. Aus diesem Grund soll der Kranken­haus­struk­tur­fonds ausge­baut und 2019 mit 1 Milli­arde Euro jährlich fortge­setzt werden. „Entspre­chend den Förder­grund­sät­zen des bishe­ri­gen Krankenhausstruk­turfonds werden die Länder verpflich­tet, das in den Haushalts­plä­nen der Jahre 2015–2017 durch­schnitt­lich veran­schlagte Förder­vo­lu­men mindes­tens in den Jahren 2019 bis 2022 aufrecht­zuerhalten und um den von ihnen zu tragen­den Kofinan­zie­rungs­an­teil zu erhöhen“, heißt es weiter in der Vorstel­lung der Sofort­pro­gramm-Eckpunkte.

13.000 neue Pflege­kräfte sollen die vollsta­tio­näre Alten­pflege unter­stüt­zen. Für eine Einrich­tung beispiels­weise mit bis zu 40 Bewoh­nern ergibt sich damit eine halbe Pflege­stelle und für Einrich­tun­gen zwischen 41 und 80 Bewoh­ner eine Stelle zusätz­lich. Die Finan­zie­rung soll dabei nicht auf Kosten der Pflege­be­dürf­ti­gen gehen.

Mehr Entlas­tung durch Digita­li­sie­rung

Ein zusätz­li­cher Hoffnungs­trä­ger einer baldi­gen Entlas­tung heißt: Digita­li­sie­rung. In ihr sieht man erheb­li­ches Poten­zial Arbeits­pro­zesse erleich­tern und beschleu­ni­gen zu können, etwa in den Berei­chen der Entbü­ro­kra­ti­sie­rung der Pflege­do­ku­men­ta­tion oder der Abrech­nung von Pflege­leis­tun­gen. Daher soll durch eine Inves­ti­tion in die Digita­li­sie­rung seitens der Pflege­ver­si­che­rung die Anschaf­fung einer digita­len und techni­schen Ausrüs­tung in ambulan­ten und statio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen unter­stützt werden.

Zusam­men­ar­beit mit nieder­ge­las­se­nen Ärzten fördern

Pflege­ein­rich­tun­gen möchte man zur Koope­ra­tion mit vertrags(zahn)ärztlichen Leistungs­er­brin­gern verpflich­ten – aus einer „Soll-Regelung“ soll hierbei eine „Muss-Regelung“ geschaf­fen werden. Insge­samt möchte man so die Entwick­lung entspre­chen­der Koope­ra­tio­nen beschleu­ni­gen und fördern.

Betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung für Pflege­kräfte

Die psychi­sche und körper­li­che Belas­tung ist im Pflege­be­ruf überdurch­schnitt­lich hoch. Um Pflege­kräfte in ihrem Beruf halten zu können und damit sie nicht selbst zum „Pflege­fall“ werden, benötigt es betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung. Dabei will die Regie­rung die Einrich­tun­gen unter­stüt­zen. Kranken­kas­sen sollen dazu verpflich­tet werden, zusätz­lich mehr als 70 Millio­nen Euro pro Jahr für gesund­heits­för­dernde Leistun­gen in Kranken­häu­sern zu inves­tie­ren. Zuletzt möchte man außer­dem die Verein­bar­keit von Familie und Pflege­be­ruf ausbauen und entspre­chende Maßnah­men für „beson­dere Betreu­ungs­be­darfe“ finan­zi­ell unter­stützt.

Quelle: BMG