Unstimmigkeiten und Konflikte können in allen Lebensbereichen vorkommen. Gerade Berufe, in denen mit und nahe am Menschen gearbeitet wird, bergen immer auch Potenzial für Streitigkeiten und Reibereien. Konflikte sind sowohl unter den Mitarbeitern als auch unter den Mitarbeitern und Patienten denkbar. In der Pflege etwa, treffen tagtäglich verschiedenste Persönlichkeiten aufeinander, deren Ansprüche und Bedürfnisse unterschiedlicher Art sind und nicht immer vollends befriedigt werden können. Durch Personalmangel und Arbeitsdruck wird das Konfliktpotenzial zusätzlich erhöht.
Konfliktlösung durch Mediation
Nicht zwangsläufig müssen diese Konflikte ungelöst bleiben, eskalieren oder sogar in einem Gerichtsstreit enden. Wenn die Parteien sich nicht einigen können und sich ihre Positionen verhärten, könnte die Schlichtung durch eine sogenannte Mediation die Lösung sein. Viel Zeit, ein hohes Stressaufkommen und auch Kosten können auf diese Weise idealerweise gespart werden.
Grundlage für das Konzept der Mediation ist das Mediationsgesetz von 2012. Es handelt sich dabei um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, das es den Parteien durch Mithilfe eines professionellen Mediators ermöglichen soll, ihren Streit beizulegen. Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und soll als vermittelnde Instanz zwischen den Parteien fungieren, die eigenverantwortlich eine Lösung finden sollen. Selbstverständlich unterliegt er auch einer Verschwiegenheitspflicht.
Im pflegerischen Bereich eignen sich beispielsweise Konflikte für eine Mediation, die aufgrund der Personalplanung, Schichteinteilung oder etwa durch Mobbing entstehen. Selbst wenn die Fronten derart verhärtet sind und man oft schon meint, der Konflikt sei unlösbar, dann hilft es am Ende eben doch manchmal, sich einfach gemeinsam zusammen mit einer neutralen Person an einen Tisch zu setzen.
Mediatoren sowie weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesverband Mediation (bmev) zu finden.
Übrigens: Für Konflikte zwischen Heimbewohnern und der Einrichtung bietet das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Abhilfe, das 2016 in Kraft getreten ist. Durch ein Streitbeilegungsverfahren haben Bewohner oder alternativ ihre Angehörigen oder Betreuer die Möglichkeit, die Streitigkeiten außerhalb eines langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahrens auszutragen.
Quelle: bmev, BIVA