Pflegeberufekammer
Pflege­fach­kräfte im Schicht­dienst Bild: Verband der Schwes­tern­schaf­ten vom DRK e.V.

„Für die Versor­gungs­si­cher­heit der Bevöl­ke­rung“

Laut Infor­ma­tio­nen des Tages­spie­gels könnten von rund 70.000 Mitar­bei­ten­den in der Pflege­bran­che etwa 45.000 Fachkräfte zum Beitritt in die Pflege­be­ru­fe­kam­mer verpflich­tet werden.

Sie werden regis­triert und müssen in der Regel einen Mitglieds­bei­trag zahlen, der von der Höhe des Einkom­mens abhängt. Im „Gesetz über die Errich­tung einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer Berlin“ sind ein Prozent des Brutto­loh­nes als Beitrags­zah­lung vorge­se­hen.

Für die Berli­ner CDU sind funktio­nie­rende Pflege­be­ru­fe­kam­mer „für die gesund­heit­li­che und pflege­ri­sche Versor­gungs­si­cher­heit der Bevöl­ke­rung von zentra­ler Bedeu­tung“, wie es in der Begrün­dung zum Gesetz­ent­wurf heißt.

So fördere eine Standes­ver­tre­tung die beruf­li­chen Belange der Pflege­fach­per­so­nen, die Quali­täts­si­che­rung, die Weiter­ent­wick­lung des Berufes und kann so auch die Inter­es­sen der Bevöl­ke­rung wahren.

Mehrheit für Pflege­be­ru­fe­kam­mer benötigt

Damit der Vorstoß der CDU auch umgesetzt werden kann, benötigt sie die Mehrheit im Senat. Von der rot-rot-grünen Koali­tion im Berli­ner Landtag sind aller­dings nur die Grünen für eine Standes­or­ga­ni­sa­tion. SPD und Linke haben sich bislang ableh­nend verhal­ten.

Hoffnung auf eine Mehrheit für den Entwurf macht aktuell die Wieder­ho­lungs­wahl in Berlin.

Die Errich­tung einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer in Berlin wird seit einigen Jahren disku­tiert. Die CDU beruft sich in ihrem Entwurf auf Befra­gun­gen unter 1.200 Pflege­kräf­ten in den Jahren 2014 und 2015, die den Wunsch nach der Gründung einer Pflege­kam­mer naheleg­ten.

Doch nicht nur in Berlin wird das Thema lange disku­tiert. Immer wieder gibt es Diskus­sio­nen zu der Errich­tung von Pflege­kam­mer in den verschie­de­nen Bundes­län­dern.

Aktuell gibt es aller­dings nur in den Bundes­län­dern Nordrhein-Westfa­len und Rhein­land-Pfalz eine Pflege­kam­mer. In Schles­wig-Holstein und Nieder­sach­sen sind die Pflege­kam­mern nach wenigen Jahren wieder aufge­löst worden.

Andau­ernde Diskus­sio­nen

Der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) macht sich schon lange für Pflege­kam­mern stark. Dabei weist der Berufs­ver­band stets darauf hin, dass Gewerk­schaf­ten, Berufs­ver­bände und Pflege­be­ru­fe­kam­mer nicht gegen­sei­tig konkur­rie­ren, sondern sich ergän­zen.

Die Pflege­kam­mern sind dabei Körper­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts. Das heißt sie überneh­men auch hoheit­li­che Aufga­ben wie das Regis­trie­ren von Berufs­an­ge­hö­ri­gen, den Erlass von Berufs­ord­nun­gen (Rechte und Pflich­ten im Beruf) sowie die Berufs­auf­sicht.

Sie ist also maßgeb­lich für die Errich­tung und das Einhal­ten von berufs­spe­zi­fi­schen Quali­täts­stan­dards verant­wort­lich. Darüber hinaus soll sie den Beruf politisch vertre­ten und sein Ansehen in der Gesell­schaft steigern.

Berufs­kam­mern überneh­men also stell­ver­tre­tend für den Staat gewisse Aufga­ben, die von den Berufs­an­ge­hö­ri­gen verpflich­tend verant­wor­tungs­voll erfüllt werden müssen.

Dabei sollen zugleich die Belange des Berufs­tan­des als auch die Inter­es­sen der Bevöl­ke­rung gewahrt werden.