„Für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung“
Laut Informationen des Tagesspiegels könnten von rund 70.000 Mitarbeitenden in der Pflegebranche etwa 45.000 Fachkräfte zum Beitritt in die Pflegeberufekammer verpflichtet werden.
Sie werden registriert und müssen in der Regel einen Mitgliedsbeitrag zahlen, der von der Höhe des Einkommens abhängt. Im „Gesetz über die Errichtung einer Pflegeberufekammer Berlin“ sind ein Prozent des Bruttolohnes als Beitragszahlung vorgesehen.
Für die Berliner CDU sind funktionierende Pflegeberufekammer „für die gesundheitliche und pflegerische Versorgungssicherheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung“, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt.
So fördere eine Standesvertretung die beruflichen Belange der Pflegefachpersonen, die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung des Berufes und kann so auch die Interessen der Bevölkerung wahren.
Mehrheit für Pflegeberufekammer benötigt
Damit der Vorstoß der CDU auch umgesetzt werden kann, benötigt sie die Mehrheit im Senat. Von der rot-rot-grünen Koalition im Berliner Landtag sind allerdings nur die Grünen für eine Standesorganisation. SPD und Linke haben sich bislang ablehnend verhalten.
Hoffnung auf eine Mehrheit für den Entwurf macht aktuell die Wiederholungswahl in Berlin.
Die Errichtung einer Pflegeberufekammer in Berlin wird seit einigen Jahren diskutiert. Die CDU beruft sich in ihrem Entwurf auf Befragungen unter 1.200 Pflegekräften in den Jahren 2014 und 2015, die den Wunsch nach der Gründung einer Pflegekammer nahelegten.
Doch nicht nur in Berlin wird das Thema lange diskutiert. Immer wieder gibt es Diskussionen zu der Errichtung von Pflegekammer in den verschiedenen Bundesländern.
Aktuell gibt es allerdings nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind die Pflegekammern nach wenigen Jahren wieder aufgelöst worden.
Andauernde Diskussionen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) macht sich schon lange für Pflegekammern stark. Dabei weist der Berufsverband stets darauf hin, dass Gewerkschaften, Berufsverbände und Pflegeberufekammer nicht gegenseitig konkurrieren, sondern sich ergänzen.
Die Pflegekammern sind dabei Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt sie übernehmen auch hoheitliche Aufgaben wie das Registrieren von Berufsangehörigen, den Erlass von Berufsordnungen (Rechte und Pflichten im Beruf) sowie die Berufsaufsicht.
Sie ist also maßgeblich für die Errichtung und das Einhalten von berufsspezifischen Qualitätsstandards verantwortlich. Darüber hinaus soll sie den Beruf politisch vertreten und sein Ansehen in der Gesellschaft steigern.
Berufskammern übernehmen also stellvertretend für den Staat gewisse Aufgaben, die von den Berufsangehörigen verpflichtend verantwortungsvoll erfüllt werden müssen.
Dabei sollen zugleich die Belange des Berufstandes als auch die Interessen der Bevölkerung gewahrt werden.