Damit formulierte er das Dilemma, in dem der Dialog zwischen den medizinischen Praktikern, also Ärzten und Pflegenden, und der Rechtswissenschaft derzeit steckt: Was im Einzelfall abgeschätzt werden kann und passieren soll, lässt sich nur schwer mit Gesetzen festlegen.
Entsprechend kontrovers gestalteten sich auch die Diskussionen beim diesjährigen JuraHealth Congress in der Berliner Urania. Staatssekretär Lutz Diwell erläuterte in seinem Grußwort, das er in Vertretung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Kongressbeginn sprach, noch einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen den drei konkurrierenden Gesetzentwürfen zum Thema, die das Parlament nun auf Eis gelegt hat. Die oberste Bundesrichterin Dr. Meo-Micaela Hahne zeigte mit der Beschreibung von zwei wegweisenden Urteilen des BGH zur Gültigkeit von Patientenverfügungen aber den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die Grenzen einer richterlichen Entscheidung in dieser Thematik auf.
In zahlreichen Vorträgen erörterten anschließend Ethiker und Palliativmediziner ihre Bedenken gegen eine starre schriftliche Fixierung von Anweisungen an die handelnden Ärzte oder Betreuer und sprachen sich für eine intensivere Beschäftigung mit dem Prozess des Sterbens aus. Damit zeigte der JuraHealth Congress eindrücklich die kontroversen Diskussionen um die Achtung und Gültigkeit des Patientenwillens auf.
Am zweiten Kongresstag dominierten Vorträge zum derzeit in der Testphase befindlichen Expertenstandard zur oralen Ernährung. Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik von der Universität Witten/Herdecke, die im Lenkungsausschuss des DNQP federführend an der Erstellung des Standards beteiligt war, und MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick lobten die erzielte Verbesserung der Ernährungssituation für Menschen in der Pflege.
Als ein Vertreter der Patienten und Versicherten forderte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus eine Neustrukturierung der geplanten elektronischen Patientenkarte. Wenn man die Chipkarte vielmehr als „persönliche Behandlungsdokumentation“ gestalte und auch Dokumente wie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung in digitaler Form mit einschließe, könnte das Modell der Patientenkarte sehr viel mehr Akzeptanz unter den Versicherten finden, betonte Candidus.
Im Foyer der Berliner Urania nutzten die rund 450 Kongressteilnehmer auch die Gelegenheit, sich über Neuheiten aus Medizin und Pflege zu informieren, die die zahlreichen Industriepartner dort präsentierten.
Der JuraHealth Congress 2010 wird sich mit dem Themenkomplex der Haftung und der Haftpflichtversicherung in Medizin und Pflege befassen und erneut in Berlin stattfinden.