Die 1978 geborene Klägerin leidet unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung (Lipödem) und hat sich auf die Empfehlung ihrer behandelnden Ärzte hin für eine Fettabsaugung (Liposuktion) entschieden. Da ihre Krankenkasse die Kostenübernahme dieses chirurgischen Eingriffs ablehnte, mit dem Hinweis auf alternative Behandlungsmöglichkeiten durch eine Kompressionstherapie oder Lymphdrainagen, legte die zu Behandelnde Klage beim Sozialgericht (SG) Detmold ein.
Die Behandlungsmethode wird derzeit vom G‑BA geprüft
Die Klage blieb erfolglos, die 3. Kammer des SG Detmold schloss sich der Einschätzung der Krankenkasse an. Grund war, dass es derzeit weder wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Nutzen und Risiken noch belastbare Studien zur Wirksamkeit der Liposuktion gibt. Ob die Liposuktion als Behandlungsmethode alternativ zu konservativen Therapiemöglichkeiten in Frage kommt und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen soll, will der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) prüfen. Der Beschluss, Studien zu Nutzen und Risiken der Liposuktion durchzuführen, wurde erst kürzlich gefasst und eine entsprechende Erprobungsrichtlinie vom G‑BA herausgearbeitet. Noch liegen allerdings keine Ergebnisse vor.
Darüber hinaus stütze sich das Gericht in seinem Urteil auf das „Gutachten zur Liposuktion bei Lip- und Lymphödemen“ der Sozialmedizinischen Expertengruppe des MDK aus dem Jahr 2011, das 2014 aktualisiert wurde. Demnach könne nicht zugesagt werden, dass die Methode dem für eine Krankenhausbehandlung notwendigen „Qualitätsgebot des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse“ genüge. Außerdem stelle das Lipödem keine „lebensbedrohliche, regelmäßig tödliche Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung dar, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht.“
Wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, ist das Urteil vom 2.3.2017 (Az.: S 3 KR 604/15) noch nicht rechtskräftig, Berufung kann eingelegt werden.
Quelle: SG Detmold